Europäische BürgerInneninitiative
Inhaltsverzeichnis
Bürgerbeteiligung
Ein Video der Aktion 21 über die BürgerInnenbeteiligung. Aktion 21 ist eine überparteiliche und unabhängige Vereinigung von BürgerInneninitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungen und Vorhaben durchzusetzen, die sich nachhaltig auf ihre Lebensqualität auswirken können.
Die Geschichte
Die Idee der direkten Mitbestimmung in der EU ist nicht neu. Seit 1988 gab es immer wieder Versuche ein Initiativrecht für die BürgerInnen der EU einzuführen, jedoch haben diese wenig Zustimmung erhalten.Das Initiativrecht vom Europäischen Konvent wurde im Juni 2013 in den Verfassungsentwurf aufgenommen. Es beinhaltet das Recht für BürgerInnen aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die Kommission gemeinsam zu rechtlichen Schritten aufzufordern, wenn es gelingt, EU-weit eine Million Unterschriften für ein Anliegen zu sammeln.
Am 11. November 2009 wurde der Prozess der Entstehung der Verordnung zu Europäischen Kommission mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs zur BürgerInneninitiative eingeleitet. In diesem Rahmen wurden interessierte Personen und Gruppen Raum für Stellungsnahmen und Vorschlägen geboten. Die Europäische Kommission legte dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament, am 31. März 2010, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Europäischen BürgerInneninitiative vor, zu der der Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 14. Juni 2010 einen generellen Ansatz ausarbeitete. Am 15. Dezember wurde die Verordnung vom Europäischen Parlament angenommen und schließlich hat der Rat der Europäischen Union am 14. Februar 2011 zugestimmt.
Definition
Europäische BürgerInneninitiative ist die Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Mindestens 1 Million BürgerInnen (aus 7 der 28 Mitgliedsstaaten) müssen diese Initiative unterstützen.Regeln und Verfahren zu diesen Initiativen finden Sie in der EU-Verordnung.
Eine BürgerInneninitiative kann in jedem Bereich gegründet werden, in welchem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Beispiele dafür wären: Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.
Organisation
Hierfür muss ein „Bürgerausschuss“ gebildet werden (min. 7 EU Bürgern aus min 7 verschiedenen Mitgliedstaaten). Nur EU-BürgerInnen, welche als wahlberechtigt zählen, können einen BürgerInnenausschuss bilden.Ist der BürgerInnenausschuss erst einmal gegründet, so muss sich die Initiative auf einem Internetportal registrieren. Sobald man registriert ist, hat man 1 Jahr für die Sammlung der Unterschriften Zeit.
Erhält man 1 Million Unterschriften, so muss die europäische Kommission das Anliegen der BürgerInneninitiative innerhalb von 3 Monaten prüfen. Nach der Prüfung erfolgt die Antwort, welche dann veröffentlicht wird. Die Kommission ist allerdings nicht verpflichtet, als Ergebnis einer Initiative einen Rechtsakt vorzuschlagen. Sollte jedoch beschlossen werden, dass ein Rechtsakt getätigt wird, so wird die Gesetzgebung in Gang gesetzt.
Siehe auch
Stellenwert der EU-ParlamentswahlenParteien und Abgeordnete im EU-Parlament
Allgemeines zu den EU-Parlamentswahlen 2014
Europäisches Parlament
Europawahl 2009
Schwerpunkt: Europawahl 2009
Quellen
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/ Die Europäische BürgerInneninitiative (24.2.2014)http://www.zukunfteuropa.at/site/7885/default.aspx Was ist die europ. BürgerInneninitiative (24.2.2014)
http://aktion21-austria.at/aktion21-austria Aktion21: Aktion für BürgerInnenbeteiligung in Österreich (24.2.2014)
http://www.youtube.com/watch?v=EmJInb97gSc Aktionsfilm Aktion21 (24.2.2014)