Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist am 28. Oktober 2007 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen worden und tritt pünktlich zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft. Dieser Vertrag beschäftigt sich mit einer grundlegenden Reform der Europäischen Union und ihrer bestehenden Verträge. Grundsätzlich kann man zusammenfassen, dass der Vertrag bemüht ist, die EU demokratischer, effizienter und transparenter zu machen. Wichtige Änderungen hierbei sind vor allem die Einführung der EU-Charta der Grundrechte, die ermöglicht, dass EU-BürgerInnen künftig auch beim Europäischen Gerichtshof Klagen einreichen können. Eine stärkere Eingliederung der EU-BürgerInnen in den politischen Willensbildungsprozess der EU ist auch durch die Möglichkeit zu einem europäischen Volksbegehren gegeben. Außerdem werden durch diesen Vertrag Tagungen des Europäischen Parlaments und des Rates öffentlich gemacht. Das Europäische Parlament wird politisch gestärkt, nationale Gerichte werden in den Gesetzgebungsprozess der EU stärker mit einbezogen und die Selbstverwaltung bestimmter Regionen ist gesichert.

Der Vertrag von Lissabon möchte die gemeinsamen Werte der Europäischen Union stärken und durch die Verteilung von Zuständigkeiten und Aufgaben gemeinsame europäische Ziele erreichen.


Quellen

Vertrag von Lissabon Online (22.5.2013)

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