Europäische Union

Überblick

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von derzeit 28 europäischen Staaten.
Die EU ist nicht nur ein wirtschaftlicher und politischer Bund von 28 europäischen Ländern, der rund 500 Millionen Bewohner umfasst. Sie ist auch keine übliche internationale Organisation, sie entspricht keinem anderen Muster auf der Welt. Die Europäische Union ist einzigartig in dem Sinne, dass sie eigene Organe und Symbole hat und sie verfügt über die Supranationalität. Darin liegt die Besonderheit der EU. Es gibt drei Faktoren die, von der Supranationalität zeugen:
- eigene Organe
- effiziente Entscheidungsverfahren
- durchsetzungsfähiges Recht

„Die Mitgliedstaaten haben gemeinsame Organe eingerichtet, denen sie Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität übertragen haben, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können“ (nach ec.europa.eu/publications/booklets/eu_glance/50/de.doc)

Die Europäische Union funktioniert durch ihre Organe:

• Das Europäische Parlament
• Der Europäische Rat
• Der Rat der Europäischen Union
• Die Europäische Kommission
• Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
• Der Gerichtshof
• Der Rechnungshof?
• Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss?
• Der Ausschuss der Regionen?
• Die Europäische Zentralbank?
• Die Europäische Investitionsbank?

Geschichte der EU

Die EU ging aus der 1952 von den Gründungsstaaten geschaffenen „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ hervor. Die Römischen Verträge (1958 unterzeichnet) weiteten die Kompetenzen dieser Union auch auf andere wirtschaftliche Bereiche aus und somit gilt 1958 als eigentliches Ursprungsdatum der EU.
In den kommenden Jahrzehnten wurden verschiedene andere Organisationen geschaffen (wie beispielsweise die EURATOM – die Europäische Atomgemeinschaft), die schlussendlich in der EU aufgingen, die mit dem Vertrag über die Europäische Union am 1.11.1993 geschaffen wurde.

Früher als Europäische Gemeinschaften waren ihre Aufgaben in drei Säulen geteilt:

EG (Europäische Gemeinschaft)

Die EG löste mit Inkrafttreten des EU-Vertrags (1993) die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) ab, mit neuen bzw. erweiterten Kompetenzen.
Die EG ist das einzige supranationale Organ der EU. Das bedeutet, dass sie als Rechtspersönlichkeit über den anderen Mitgliedsstaaten steht. Was im Rahmen der EG beschlossen wird, ist für die Mitgliedsstaaten bindend. Sie stellt deswegen auch den ausgeprägtesten Baustein der EU dar.
Die EG besteht aus einer Vielzahl von Unterorganisationen wie dem EWWU (siehe oben), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Solidaritätsfonds.

GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)

Diese Säule beinhaltet eine, wie der Name schon sagt, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die mittel- bis langfristig auch zu einer gemeinsamen Verteidigungspolitik führen sollte. Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik existiert jedoch nicht statt, sondern neben jener der einzelnen Mitgliedsstaaten.

PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit)

Wie aus der Bezeichnung zu erkennen ist, handelt es sich hierbei um Kooperation der einzelnen Staaten in den Bereichen der Justiz und Polizei. Vorrangiges Ziel ist die Erleichterung der Justizaufgaben innerhalb der Union sowie der effektivere Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

Die bedeutendste dieser drei Säulen stellte die EG dar. Sie war am weitesten ausgeprägt und umfasst unter anderem bedeutende Teile der EU wie die EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).

Nach dem den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Säulen verschwunden. Jetzt übernimmt die EU alle Aktivitäten und Aufgabe von ehemaligen EG.

Die Ziele und Aufgaben der EU

Am Anfang war das wichtigste Ziel der EU Frieden, Wohlstand und Freiheit zu fördern. Im Laufe der Zeit sind zu politischen und ökonomische Gründe noch andere gekommen. Seit 1957 hat zuerst die Europäische Gemeinschaft und jetzt die EU viel in verschiedenen Bereichen erreicht : Binnenmarkt (und die 4 Grundfreiheiten : Personenfreizügigkeit, freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr), Währungsunion, gemeinsame Außenpolitik, Regionalförderung, Sozialpolitik, Agrarpolitik, Jugendprogramme, Unionsbürgerschaft, Klima- und Umweltschutz, höheren Lebensstandard, Bekämpfung der Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und vieles mehr.

Die wichtigsten Organe der EU


Mitglieder der EU

  • Belgien (1952/1958)
  • Bulgarien (2007)
  • Dänemark (1973)
  • Deutschland (1952/1958)
  • Estland (2004)
  • Finnland (1995)
  • Frankreich (1952/1958)
  • Griechenland (1981)
  • Großbritannien und Nordirland (1973)
  • Irland (1973)
  • Italien (1952/1958)
  • Kroatien (2013)
  • Lettland (2004)
  • Litauen (2004)
  • Luxemburg (1952/1958)
  • Malta (2004)
  • Niederlande (1952/1958)
  • Österreich (1995)
  • Polen (2004)
  • Portugal (1986)
  • Rumänien (2007)
  • Schweden (1995)
  • Slowakei (2004)
  • Slowenien (2004)
  • Spanien (1986)
  • Tschechische Republik (2004)
  • Ungarn (2004)
  • Zypern (2004) – nur der griechische Teil der Insel

Beitrittskandidaten

  • Mazedonien
  • Türkei


Quellen:

Der Fischer Weltalmanach 2008
http://europa.eu/abc/panorama/index_de.htm (20.11.2010)

Zu dieser Seite haben beigesteuert: Johanna Urban , CM , Katha , Petra Mayrhofer , KATARZYNA ORCZYKOWSKA , Team PoliPedia und Christoph Leschanz .
Seite zuletzt geändert: am Montag, 03. März 2014 15:06:27 von Johanna Urban.

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