Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist das höchste Beschlussfassungs- und Gesetzgebungsorgan der Europäischen Union. Je nach konkret behandeltem Thema gehören ihm die jeweiligen FachministerInnen jedes Mitgliedslandes an.
Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
  • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehung
  • Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)
  • Justiz und Inneres (JHA)
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend und Kultur
Der Rat der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden.

Quellen

Website des Ministerrats (03.06.2013)
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Artikel/2005/11/2005-11-08-europa-rat-der-europaeischen-union-eu-ministerrat.html 03.6.2013
http://europa.eu/institutions/inst/council/index_de.htm(03.06.2013)


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