Ministerrat
Der Ministerrat, auch Rat der Europäischen Union genannt, ist das höchste Beschlussfassungs- und Gesetzgebungsorgan der Europäischen Union. Je nach konkret behandeltem Thema gehören ihm die jeweiligen FachministerInnen jedes Mitgliedslandes an.Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehung
- Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)
- Justiz und Inneres (JHA)
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur
Der Rat der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Rat (Europäischer Rat) verwechselt werden.
Quellen und Links
Website des Ministerrats (03.06.2009)http://www.bundesregierung.de/nn_103576/Content/DE/Artikel/2001-2006/2005/11/2005-11-08-europa-rat-der-europaeischen-union-eu-ministerrat.html (03.06.2009)
http://europa.eu/institutions/inst/council/index_de.htm (03.06.2009)