PräsidentIn des Nationalrats
Der/die PräsidentIn des Nationalrates wird am Beginn einer Gesetzgebungsperiodefür die gesamte Gesetzgebungsperiode von den Abgeordneten des Nationalrats gewählt. Er/sie hat zwei StellvertreterInnen also eine/n Zweite Präsidentin bzw. Dritte/n Präsidenten/Präsidentin.
Es ist üblich, dass die drei Parteien, die im Nationalrat die meisten Abgeordneten stellen, Vorschläge machen, wer für das Amt kandidieren soll, über die bei der Wahl dann abgestimmt wird. Theoretisch könnte aber jede/r Abgeordnete gewählt werden.
Aufgaben
- Leitung der Geschäfte des Nationalrates
- Erstellung des Budgetvoranschlags für den Nationalrat
- Vertretung des Nationalrats nach außen
- Einberufen des Nationalrats zu Nationalratssitzungen
- Leitung (abwechselnd mit den andern beiden Präsidentinnen bzw. Präsidenten) der Nationalratssitzungen
- Achtung auf die Einhaltung der Geschäftsordnung des Nationalrats
- Vorsitz (abwechselnd mit der Bundesratspräsidentin bzw. dem Bundesratspräsidenten) der Bundesversammlung
Die die drei Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Nationalrates vertreten den Bundespräsidenten/ die Bundespräsidentin, wenn er länger verhindert ist (z.B. durch Krankheit) beziehungsweise bei deren/dessen Tod oder Absetzung. Sie haben also - nach dem Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin - die zweite Stellung im österreichischen Staat.
Die derzeitige Präsidentin des Nationalrates ist Doris Bures (SPÖ), der zweite Präsident ist Karlheinz Kopf (ÖVP) und der dritte Norbert Hofer (FPÖ)