Landtag
Der Landtag ist das Pendant zum Nationalrat auf Landesebene.Er ist das Landesparlament und einer der beiden essenziellen Teile bei der Kompetenzenteilung der österreichischen Gesetzgebung.
Da Österreich ein föderalistisch organisierter Bundesstaat ist, wird die Gesetzgebung zwischen der Bundes- und den verschiedenen Landesregierungen aufgeteilt. Gesetze, welche auf Landesebene gültig sind, müssen im Landtag beschlossen werden.
In folgenden Bereichen kann der Landtag Gesetze beschließen:
- Landesverfassung, Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen im Landes- und Gemeindebereich
- Organisation der Landesbehörden
- Gemeinderecht
- Finanzrecht, Landes- und Gemeindeabgaben, Verwaltungsabgaben und Gebühren
- örtliche Sicherheitspolizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Katastrophenhilfe, Jugendschutz
- Stiftungen und Fonds
- Schulwesen, Kindergartenangelegenheiten, Sportförderung
- Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Tierschutz, Jagd und Fischerei,Tierzucht,Forstrecht
- Kulturelle Angelegenheiten, Musik- und Tanzschulen, Veranstaltungswesen,Tourismusangelegenheiten,Elektrizitätswesen
- Raumordnung, Baurecht, Wohnbauförderung, Straßenrecht
- Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe, Pflegegeld, Krankenanstaltenwesen, Rettungswesen
Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten, wie Gesetzesanträge gestellt werden können:
- Regierungsvorlage - von der Landesregierung
- Initiativantrag - von mindestens zwei Abgeordneten
- Ausschussantrag – von einem Ausschuss
- Volksbegehren
Der neu gewählte Landtag ist vom Präsidenten des alten Landtages binnen vier Wochen nach der Wahl einzuberufen. Diese Sitzung des neu gewählten Landtages eröffnet der alte Präsident und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.
Die Landtagsklubs
Die Mitglieder des Landtages derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen.Die Konstituierung eines Klubs sowie der geschäftsführenden Obmänner ist dem Präsidenten des Landtages schriftlich mitzuteilen.Den Klubs sind zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sacheinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Nun folgen einige Informationen über die einzelnen Landtage der österreichischen Bundesländer:
Burgenland
- Anzahl der Abgeordneten: 36
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Eisenstadt
Steiermark
- Anzahl der Abgeordneten: 56
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Graz
Tirol
- Anzahl der Abgeordneten: 36
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Innsbruck
Salzburg
- Anzahl der Abgeordneten: 36
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Salzburg
Vorarlberg
- Anzahl der Abgeordneten: 36
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Bregenz
Niederösterreich
- Anzahl der Abgeordneten: 56
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: St. Pölten
Oberösterreich
- Anzahl der Abgeordneten: 56
- Periode: 6 Jahre
- Sitz: Linz
Kärnten
- Anzahl der Abgeordneten: 36
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Klagenfurt
Wien
- Anzahl der Abgeordneten: 100 (Gleichzeitig auch Mitglieder des Gemeinderates)
- Periode: 5 Jahre
- Sitz: Wien
Quellen
http://www.burgenland.at/politik-verwaltung/landtag/dieaufgaben (27.5.2013)http://www.parlament.gv.at/PERK/BOE/LT/ (27.5.2013)