aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht bedeutet, dass jede/r österreichische StaatsbürgerIn, oder in manchen Fällen auch nicht-österreichische EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, ab 16 Jahren das Recht haben, durch ihre Stimmabgabe an einer der verschiedenen Wahlen in Österreich teilzunehmen. Das aktive Wahlrecht ist somit für folgende Wahlen in Österreich gültig:- BundespräsidentInnenwahl
- Nationalratswahl
- Landtagswahl
- Gemeinderatswahlund BürgermeisterInnenwahl
- Wahl zum Europäischen Parlament
Ausgeschlossen von der Wahl sind alle jene, die durch ein österreichisches Gericht zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
Links
http://www.meinparlament.atQuellen
http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320200.html#aktiv (17.07.2008)http://www.politik-lexikon.at/wahlrecht/ (5.6.2013)
http://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/GRUNDS/index.shtml (5.6.2013)