Nationalratswahl
VDB-Haider
TV-Konfrontation 2008
TV-Konfrontation BZÖ-FPÖ
TV-Konfrontation ORF, Haider-Strache 04.09.2008
Best of Strache vs. Van der Bellen
TV-Konfrontation ORF 2008
Der Nationalrat der Republik Österreich? ist Teil des Parlaments, welches direkt vom Volk gewählt wird und aus 183 Abgeordneten besteht. Er wird unter anderem auch als „Arbeitsparlament“ (vgl. Pelinka 2003) bezeichnet, weil einige seiner wichtigsten Funktionen die Gesetzgebung und Kontrollaufgaben sind, die in Form von Ausschüssen bearbeitet werden. Weitere Funktionen des Nationalrats sind die Prüfung der Arbeit der Regierung, welche diesem auch politisch verantwortlich ist. Der Nationalrat wird seit der Wahlrechtsreform? 2007 für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird in Wahlkreisen: Das österreichische Bundesgebiet ist in neun Landeswahlkreise, welches den neun Bundesländern entspricht, unterteilt, die wiederum in insgesamt 43 Regionalwahlkreise aufgeteilt sind.
Aktiv wahlberechtigt, das heißt als WählerIn an der Teilnahme zur Wahl berechtigt, ist jede/r österreichische StaatsbürgerIn, der/die sein/ihr 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen/ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat. Das passive Wahlrecht, das heißt die Berechtigung, sich als KandidatIn für die Wahl aufzustellen, erfordert die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Grundsätzlich können wahlwerbende Gruppen zur Nationalratswahl antreten, es muss keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes sein.
Um sich als wahlwerbende Gruppe für die Nationalratswahl aufzustellen, ist es nötig, einen Wahlvorschlag einzubringen, der entweder von mindestens drei Abgeordneten des Nationalrates unterschrieben werden muss bzw. 2600 Unterstützungsunterschriften aus allen Bundesländern beinhaltet, wenn man in ganz Österreich (bundesweit) kandidieren möchte.
Für die Kandidatur als Abgeordnete/r zum Nationalrat muss man außerdem entweder auf der Landesparteiliste eines Bundeslandes bzw. auf der Regionalparteiliste eines Regionalwahlkreises angeführt sein, die dann als Wahlvorschlag von der jeweiligen Partei für die Wahl vorgeschlagen wird. Diese Parteilisten können dann von den WählerInnen gewählt werden. Dabei ist es möglich, einen Kandidaten/eine Kandidatin aus der Landesparteiliste auf dem Stimmzettel namentlich anzuführen bzw. den Favoriten/die Favoritin aus der Regionalparteiliste anzukreuzen und somit jenen KandidatInnen eine Vorzugsstimme zu verleihen. Je nach Stimmverteilung werden dann in einem dreiteiligen Ermittlungsverfahren die Mandate der wahlwerbenden Gruppen im Nationalrat verteilt.
Links
http://www.meinparlament.at/Quellen
Pelinka, Anton (2003): Das politische System Österreichs, in: Ismayr, Wolfgang (Hg.): Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen: Leske+Budrich, 3. Auflage, 525.http://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/NR/AUFGNR/index.shtml (4.6.2013)
Bundesministerium für Inneres (4.6.2013)