passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als österreichische/r StaatsbürgerIn als KandidatIn zu einer der in Österreich stattfindenden Wahlen aufstellen zu lassen und von wahlberechtigten BürgerInnen gewählt zu werden. Dafür ist je nach Wahl ein bestimmtes Alter festgesetzt, um für eine dieser Wahlen kandidieren zu dürfen:- BundespräsidentInnenwahl: ab dem 35. Lebensjahr
- Nationalratswahl: ab dem 18. Lebensjahr
- Landtagswahlen: ab dem 18. Lebensjahr
- Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl?: ab dem 18. Lebensjahr
Ausgeschlossen von der Wahl sind all jene, die durch ein österreichisches Gericht zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.
Siehe auch:
aktives WahlrechtQuellen
Help.gv: passives Wahlrecht (13.12.2013)Wahlrechtslexikon: passives Wahlrecht (13.12.2013)