passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als österreichische/r StaatsbürgerIn als KandidatIn zu einer der in Österreich stattfindenden Wahlen aufstellen zu lassen und von wahlberechtigten BürgerInnen gewählt zu werden. Dafür ist je nach Wahl ein bestimmtes Alter festgesetzt, um für eine dieser Wahlen kandidieren zu dürfen:
Nicht-österreichische EU-BürgerInnen können sich bei Hauptwohnsitz in Österreich für die Gemeinderatswahl, für die Bezirksvertretungswahl? sowie für die Wahlen zum Europäischen Parlament aufstellen lassen.

Ausgeschlossen von der Wahl sind all jene, die durch ein österreichisches Gericht zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.

Siehe auch:

aktives Wahlrecht

Quellen

Help.gv: passives Wahlrecht (13.12.2013)
Wahlrechtslexikon: passives Wahlrecht (13.12.2013)


Zu dieser Seite haben beigesteuert: CM , Katha , Georg Heller , Team PoliPedia und Christoph Leschanz .
Seite zuletzt geändert: am Freitag, 13. Dezember 2013 09:39:27 von CM.

old 2024-02-26 11:21:13: cached/tiki-index.php/page=passives+Wahlrecht.html