Stimmabgabe bei der Europawahl
Etwa zwei Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten EU-BürgerInnen eine „Wahlbenachrichtigung“. In dieser Benachrichtigung stehen alle wichtigen Angaben zu Ort und Zeit der Wahl. Im Wahllokal erhält der/die Wahlberechtigte einen Stimmzettel mit Listen für Wahlvorschläge von den aufgestellten und zugelassenen Parteien. Durch diesen Stimmzettel kann der/die WählerIn seine/ihre bevorzugten Abgeordneten wählen und auch eine Vorzugsstimme verleihen. Der Stimmzettel wird danach in eine Wahlurne im Wahllokal abgegeben.Siehe auch
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Europäisches Parlament
Wahlrecht
gültig wählen
Quellen
- Europäische Kommission: Artikel zum Wahlrecht (13.12.2013)
- Aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament (13.12.2013)