Gültig Wählen

Einen Wahlzettel (Stimmzettel) gültig auszufüllen scheint für viele eine leichte Aufgabe zu sein, doch kann man auch dabei einiges falsch machen. Es gibt nämlich durchaus einige Dinge die es bei der Stimmabgabe zu beachten gilt und auch auf den für einige vielleicht verwirrend erscheinenden Stimmzettel muss man sich zuerst einmal zurechtfinden. Das wichtigste vorweg - der Wählerwille muss eindeutig ersichtlich sein. Dazu bedarf es nicht unbedingt des berühmten Kreuzerl.

Wie ein gültiger Stimm- oder Wahlzettel aussieht findest du hier -> Stimmzettel

Gültige Stimmabgabe

Ein gültiger Stimmzettel gilt als gültig wenn,
  • der/die Wähler(in) auf dem amtlichen Stimmzettel eine Parteibezeichnung eindeutig gekennzeichnet hat.
  • der/die Wähler(in) eine Vorzugsstimme - für wen auch immer - vergeben hat.
  • der/die Wähler(in) auf andere Art eindeutig zu erkennen gibt, welche Parteiliste er/sie wählen wollte.

Eine Stimmabgabe ist auch dann noch gültig, wenn ich zusätzlich zum amtlichen Stimmzettel noch etwas anderes in das Wahlkuvert dazulege (z.B. eine Glückwunschkarte).

Ankreuzen

Normalerweise verwendet der Wähler oder die Wählerin ein Kreuz um seine oder ihre Partei zu wählen. Es ist aber auch zulässig andere Methoden für eine gültige Stimmabgabe zu verwenden, wie zum Beispiel ein senkrechter Strich, durch Anhaken oder den Kreis ausmalen. Außerdem ist es gültig, alle anderen Parteien anzukreuzen und nur eine freizulassen.

Es gibt aber auch noch andere gültige Möglichkeiten, um zu zeigen, welche Partei ich wählen möchte. Eine Möglichkeit ist, eine Vorzugsstimme zu vergeben. Wenn ich eine Vorzugsstimme korrekt an einen Kandidaten oder eine Kandidatin vergebe (ankreuzen, anhaken, etc.) und ansonsten keine Partei ankreuze, gilt die Stimme automatisch für jene Partei, bei der ich die Vorzugsstimme angekreuzt habe.
Wenn ich aber bereits eine Partei eindeutig markiert habe und ich zusätzlich einen Kandidaten oder eine Kandidatin einer anderen Partei ankreuze, zählt meine Stimme für die markierte Partei. Sozusagen "sticht" die Partei die Vorzugsstimme aus.

Um eine gültige Stimme zu vergeben, ist es auch möglich entweder die Listennummer am Anfang des Stimmzettels oder die Listenbezeichnung (Parteiname) eindeutig zu markieren.

Wie eine Stimmabgabe ungültig wird, kann man im Artikel Ungültig wählen nachlesen.

Quellen


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Seite zuletzt geändert: am Freitag, 13. Dezember 2013 09:20:13 von CM.

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