Bundesregierung

Stellung: Oberstes Organ des Bundes
Staatsgewalt: Exekutive
Gegründet: 10. November 1920
Sitz: Wien
Vorsitz: Werner Faymann (SPÖ)
Bestandsgarantie: Art. 44 Abs. 3 (Prinzip der Gewaltentrennung)
Website: Bundeskanzleramt.at

Bundeskanzleramt

In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem/der BundespräsidentIn eines der obersten Organe der Bundesverwaltung (sog. Kollegialorgan). Mitglieder sind der/die BundeskanzlerIn?, der Vizekanzler und die BundesministerIn.

Ernennung und Entlassung

Die Bundesregierung wird seit 1929 von dem/der BundespräsidentIn ernannt (bis dahin wurde sie vom Nationalrat gewählt), wobei er bei der Ernennung des Bundeskanzlers an keine rechtlichen Vorgaben gebunden ist. Bei der Ernennung der übrigen Mitglieder der Bundesregierung ist er auf den Vorschlag des Bundeskanzlers angewiesen (wobei der Präsident die Ernennung jedoch verweigern kann). Mit ihrer Ernennung und Angelobung ist die Regierung unmittelbar voll funktionsfähig. Eine gesonderte Bestätigung durch den Nationalrat ist nicht erforderlich. Da jedoch der/die BundespräsidentIn in Folge eines Misstrauensvotums des Nationalrats verpflichtet wäre, die Bundesregierung zu entlassen, sind die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse bei ihrer Ernennung von ausschlaggebender Bedeutung.Von dieser rechtlichen Verpflichtung abgesehen, kann der/die BundespräsidentIn den Bundeskanzler oder die gesamte Bundesregierung jederzeit entlassen. Die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung sind jedoch an den Vorschlag des Kanzlers gebunden.

Sitzungssaal des Ministerrat

Der österreichische Bundeskanzler ist Vorsitzender der Bundesregierung (im Sinne eines primus inter pares). Eine formale Richtlinienkompetenz oder ein Weisungsrecht des Regierungschefs gegenüber den Ministern sieht das österreichische Regierungssystem nicht vor. Seine Rechtsstellung innerhalb der Bundesregierung wird jedoch durch sein Vorschlagsrecht bei der Ernennung und Entlassung ihrer einzelnen Mitglieder gestärkt.
Die Bundesregierung ist in ihrem Wirkungsbereich ein Kollegial- oder Gesamtorgan. Bei Beschlüssen müssen mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sein. Obwohl rechtlich nicht gesondert festgelegt, müssen in der politischen Praxis Beschlüsse einstimmig getroffen werden.
Neben dem/der BundespräsidentIn und der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit gehören auch ihre einzelnen Mitglieder (d.h. Bundeskanzler, Vizekanzler sowie BundesministerIn) zu den obersten Organen der Bundesverwaltung (monokratische Organe). Als solche sind sie selbst weisungsfrei und untergeordneten Behörden gegenüber weisungsbefugt (Ressortprinzip).
Zur Unterstützung in den Amtsgeschäften können den Bundesminister Staatssekretäre beigegeben werden, die als Hilfsorgane des/der jeweiligen BundesministerIn fungieren und damit ihm gegenüber weisungsgebunden sind. Sie sind rechtlich keine Mitglieder der Bundesregierung, haben als solches auch kein Stimmrecht, nehmen jedoch an Regierungssitzungen teil.

Aktuelle Bundesregierung (Stand 30.03.2017)

Bundesministerium AmtsinhaberPartei
Bundeskanzleramt Mag. Christian Kern SPÖ
Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz ÖVP
Finanzen Dr. Johann Georg Schelling ÖVP
Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner SPÖ
Inneres Mag. Wolfgang Sobotka ÖVP
Justiz Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter ÖVP
Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil SPÖ
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ÖVP
Arbeit, Soziales und KonsumentenInnenschutz Alois Stöger ÖVP
Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda SPÖ
Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried SPÖ
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner ÖVP
Bildung Dr. Sonja Hammerschmidt SPÖ
Familie und JugendMag. Dr. Sophie Karmasin ÖVP


Siehe auch:

Bundesminister

Quellen:

http://www.bka.gv.at/site/7569/default.aspx (23.5.2013)
http://www.parlament.gv.at/WWER/BREG/ (23.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_(%C3%96sterreich) (23.5.2013)


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