Exekutive
Die Exekutive ist neben der Legislative und der Judikative die ausführende Gewalt eines Rechtsstaats? mit Gewaltenteilung?.Die Exekutive vollzieht die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt, also die der Legislative.
Teil der Exekutive sind in Österreich die Regierung (Gubernative), die Landesregierungen, die BürgermeisterInnen und die Administrative?, also die gesamte Verwaltung sowie die Polizei.
Quellen
http://staatsrecht.honikel.de/de/verfassungsgrundsaetze1.htm#gewaltenteilung (3.6.2013)http://www.politik-lexikon.at/exekutive/ (3.6.2013)