Wahlen
Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie und werden regelmäßig durchgeführt. Alle BürgerInnen, die das aktive Wahlrecht besitzen, dürfen wählen. Alle BürgerInnen, die das passive Wahlrecht besitzen, dürfen gewählt werden. In der Wahlordnung steht, welche Regeln genau bei der Durchführung der Wahl gelten.Mit der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, dass das Wahlalter gesenkt wird: Wählen ab 16 Jahren gilt für österreichische StaatsbürgerInnen bei folgenden Wahlen:
- Gemeinderatswahl
- Landtagswahl
- Nationalratswahl
- BundespräsidentInnenwahl
- Wahlen zum Europäischen Parlament
Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-BürgerInnen ab 16 Jahren teilnehmen.
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Alle ÖsterreicherInnen ab 18 Jahren dürfen bei folgenden Wahlen kandidieren:
- Gemeinderatswahl
- Landtagswahl
- Nationalratswahl
- Wahlen zum Europäischen Parlament
Nur bei der Wahl zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin dürfen ÖsterreicherInnen erst ab 35 Jahren kandidieren.
Quellen
Bundesministerium für Inneres: Wahlen (13.12.2013)Help.gv: Wahlen (13.12.2013)
Links
- Entwicklung des Wahlrechts in Österreich
- Politische Bildstrategien: Wahlkampfplakate österreichischer Nationalratswahlen