Zweikammernsystem
In einem Zweikammernsystem (auch Bikameralismus oder Zweikammerparlament) hat das Parlament zwei Kammern. In der Regel haben die Kammern eines Parlaments unterschiedliche Aufgaben, und sie werden auch auf unterschiedliche Weise gewählt.In den meisten Ländern gibt es folgende Arten von Kammern:
Die eine Kammer wird vom Volk gewählt und ist für die eigentliche Gesetzgebungsarbeit zuständig.
Die Mitglieder der anderen Kammer werden indirekt gewählt oder auch ernannt. Historisch handelt es sich eventuell um die Vertretung des Adels. Diese Kammer hat oft nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Gesetzgebung.
Viele politische Systeme mit Zweikammernsystem kennen eine besondere gemeinsame Sitzung beider Kammern. Eine solche Sitzung dient der Wahl oder Begrüßung eines Staatsoberhaupts oder hat außergewöhnliche Befugnisse.
Je nach Land kann es große Unterschiede geben. So werden in den USA beide Kammern vom Volk gewählt, wenn auch in unterschiedlicher Weise: In Italien spricht man von einem perfekten Bikameralismus, weil beide Kammern gleichen Einfluss auf die Gesetzgebung haben.
Die Politikwissenschaft neigt dazu, die mächtigere der beiden Kammern, in der Regel die vom Volke gewählte, als die Erste Kammer zu bezeichnen. Die weniger mächtige, in der Regel die mit föderalem Bezug, ist dann die Zweite. Historisch hingegen war es andersherum, die Erste Kammer war die Adelskammer beziehungsweise vertrat föderale Interessen.
Österreich
Das Parlament in Österreich besteht aus Nationalrat und Bundesrat. Es ist ein „unechtes" Zweikammersystem, denn ihre Kompetenzen sind höchst unterschiedlich. Der Bundesrat hat viel weniger Macht als der Nationalrat.
Der Nationalrat ist vor allem zuständig für die bundesweite Gesetzgebung. Die Hauptarbeit der Gesetzgebung findet in den ständigen Ausschüssen statt. Hier diskutieren Nationalrats-Abgeordnete über Sachthemen, meistens werden auch Experten „von außen“ beratend dazu gezogen. Von September bis Juli treffen sich die Abgeordneten des Parlaments zu den Plenarsitzungen. Sie sind öffentlich und finden in der Regel einmal im Monat an zwei oder drei aufeinander folgenden Tagen statt. In den Plenarsitzungen werden Gesetzesvorschläge diskutiert, verändert und schließlich beschlossen.
Die zweite, wichtige Aufgabe der ersten Kammer ist die Kontrollfunktion: Der Nationalrat kontrolliert, ob die Bundesregierung auch effizient arbeitet. Die Mittel der Kontrolle umfassen:
- mündlichen Anfragen während der aktuellen Stunden/Fragestunde
- dringliche Anfragen (von mindestens fünf Abgeordneten schriftlich)
- Sonderprüfungen durch den Rechnungshof
Großbritannien
Im politischen System Großbritanniens gibt es das House of Lords, im Deutschen als Oberhaus bezeichnet, und das House of Commons, das Unterhaus.
Deutschland
Die deutsche Gesetzgebung hat aus staatsrechtlicher Sicht ein Einkammersystem. Der Bundesrat ist demnach keine parlamentarische Kammer, da er aus Vertretern der Landesregierungen besteht.
Island
Bis zu einer Verfassungsänderung im Jahre 1991 hatte Island ein Zweikammersystem, das durch ein Einkammersystem abgelöst wurde.
USA
Im politischen System der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es zwei Kammern: das Repräsentantenhaus und den Senat.
Am Zweikammernsystem wird kritisiert, dass es dazu neige flexible Politik zu verhindern, da eine Kammer oftmals die andere blockieren könne.
Quellen:
http://www.suite101.de/content/das-oesterreichische-parlament-a38303 (29.5.2013)Vatter, Adrian (2002): Politische Institutionen und ihre Leistungsfähigkeit. Der Fall des Bikameralismus im internationalen Vergleich. Online unter: http://www.wip-online.org/public/47390d7dc0868Vatter_Bikameralismus.pdf (29.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweikammersystem (29.5.2013)