Wahlalter
Das Wählen ist seit kurzem nicht nur ein Recht der Erwachsenen, sondern berechtigt in Österreich nun auch Jugendliche im Alter von 16 Jahren an der Wahl teilzunehmen. Somit ist das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 herabgesetzt worden. Das betrifft folgende Wahlen:- BundespräsidentInnenwahl
- Nationalratswahl
- Landtagswahlen
- Gemeinderatswahlen
- Wahlen zum Europäischen Parlament
Quellen
Das österreichische Wahlrecht (11.12.2013)SZ-Artikel: Österreich senkt Wahlalter auf 16 (11.12.2013)
Demokratiezentrum: Wahlrechtsentwicklung in Österreich (11.12.2013)