Urheberrecht
Das Urheberrecht besagt im Grunde, dass der Urheberin bzw. dem Urheber das alleinige Recht zukommt, ihr/sein Werk zu veröffentlichen, zu kopieren, zu verbreiten, auszustrahlen, zu verleihen und aufzuführen. Dieses Recht kann grundsätzlich nicht veräußerlicht werden.In Österreich findet sich im Urheberrecht die Sondervorschrift der Cessio Legis, die die Rechte der Urheberin bzw. des Urhebers unter gewissen Umständen einschränkt.
Urheberrechtlich geschützt sind Schöpfungen wenn sie individuell und originell sind, sich also vom Landläufigen und vom üblicherweise Hervorgebrachten in bestimmter Weise abheben bzw. unterscheiden. Ab wann dies der Fall ist, ist rechtlich nicht festgelegt und wird von Fall zu Fall in der Rechtssprechung entschieden.
Bei den im Internet zu findenden Tauschbörsen und anderen Websites werden meist diese zwei urheberrechtlichen Grunsätze berührt: erstens wird das Werk meist anderen, ohne die Zustimmung der Urheberin bzw. des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht und zweitens wird es durch die lokale Abspeicherung zum Beispiel am eigenen Computer und somit der Erstellung von Kopien unerlaubterweise vervielfältigt.
Links
30 Urheberrecht-FAQs
Gesamte Rechtsvorschrift des Urheberrechts im RIS
Das Urheberrecht im Internet
Siehe auch:
Cessio Legis
Creative Commons
Das "(c)-Zeichen" und Copyright
Urheberpersönlichkeitsrecht
Urheberrecht in Bezug auf Filesharing
Urhebervertragsrecht
Youtube
Quellen
Urheberrechtsübersicht der Wirtschaftskammer (26.4.2013)Kucsko, Guido (Hg.) (2007): urheber.recht. Commentary of the Austrian Copyright Act. Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung: Wien.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720410.html (26.4.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Österreich) (26.4.2013)