Urheberpersönlichkeitsrecht
Das Urheberpersönlichkeitsrecht behandelt die Persönlichkeitsrechte der Urheberin bzw. des Urhebers und regelt somit zum Beispiel ob und mit welcher Urheberbezeichnung ein Werk zu versehen ist.Aufgrund des persönlichkeitsrechtlichen Charakters dieser Befugnisse ist das Urheberpersönlichkeitssrecht nicht veräußerbar, jedoch ist es verzichtbar, was meist vertraglich geregelt ist.
Änderungen in den Urheberbezeichnungen, am geschützen Werk selbst und andere Veränderungen (z.B.: am Titel) bedürfen, wenn sie über den privaten Rahmen hinausgehen, der Zustimmung der jeweiligen Urheberin bzw. des jeweiligen Urhebers.
Quellen
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15917/faq_haller.pdf (26.4.2013)
Kucsko, Guido (Hg.) (2007): urheber.recht. Commentary of the Austrian Copyright Act. Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung: Wien.
Karl, Harald (2005): Filmurheberrecht. Das Filmschaffen im österreichischen Urheberrecht. Wien: Verlag Medien und Recht.