Stimmabgabe

Eine Wahlstimme hat jede/r, der das Recht auf Ausübung des aktiven, sowie auch passiven Wahlrechts in Österreich besitzt. Die Wahlstimme wird durch die Abgabe des Stimmzettels (amtlicher Stimmzettel) im Wahllokal, per Briefwahl oder in näherer Zukunft eventuell auch durch E-Voting übers Internet abgegeben. Die Stimmabgabe muss „persönlich und geheim unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze“ erfolgen. Unter Wahlrechtsgrundsätzen versteht man das allgemeine, freie, geheime, gleiche, persönliche und unmittelbare Wahlrecht.

Grundsätzlich wird die Wahlstimme nur dann anerkannt, wenn sie auf diesem Weg abgegeben wird. Jemand, der nicht zur Wahl geht und von seiner Wahlstimme nicht Gebrauch macht, ist ein Nichtwähler/eine Nichtwählerin und zählt nicht zur Wahlbeteiligung. Das Abgeben einer leeren Wahlkarte jedoch wird als Wahlstimme anerkannt und zählt zur Wahlbeteiligung. Dieses Vorgehen wird auch „weiß wählen“ genannt.

Links

http://www.meinparlament.at

Quellen

http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320200.html#Stimmabgabe (04.08.2008)
http://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/DEM/GRUNDS/index.shtml (05.06.2013)


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