Briefwahl

Wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl im Ausland wurde 1990 für wahlberechtigte ÖsterreicherInnen ohne Wohnsitz in Österreich eingeführt. Seit der Wahlrechtsreform 2007 ist auch die Briefwahl im Inland möglich.

Wählen mittels Briefwahl

Um die Briefwahl auszuüben, muss eine Wahlkarte beantragt werden, die spätestens vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich ausgefüllt werden muss. Durch eine Unterschrift auf der Wahlkarte ist eidesstattlich zu erklären, dass man den der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Bestätigung eines Zeugen/einer Zeugin ist seit 2007 nicht mehr notwendig.

Wahlkarte

Die Wahlkarte muss auf dem Postweg an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Um in die Wahl einbezogen zu werden, muss sie spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14:00 Uhr dort einlangen.

Quellen

Bundesministerium für Inneres: Briefwahl. (5.6.2013)
Help.gv.at: Briefwahl. (5.6.2013)

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