Kandidatur bei der Nationalratswahl

Für eine Nationalratswahl kann jede „wahlwerbende Gruppe“ kandidieren. Diese Partei muss nicht unbedingt als politische Partei registriert sein. Wichtig ist, dass diese einen Wahlvorschlag in ihrem Bundesland einbringt. Dabei kann man auf Landesebene, das heißt auf Ebene der Bundesländer durch einen Landeswahlvorschlag, oder auf nationaler Ebene mit Vertretung im Parlament durch einen Bundeswahlvorschlag kandidieren.
Für einen Landeswahlvorschlag muss man eine Parteibezeichnung (mit Kürzel der Partei) in Worten anführen und eine Landesparteiliste (Liste der BewerberInnen für die Mandate im Land) sowie auch eine eine Regionalliste (Liste der BewerberInnen für die Mandate im Regionalwahlkreis) und eine/n offizielle/n VertreterIn aufstellen. Neben dem Landeswahlvorschlag muss man außerdem eine Zustimmungserklärung aller BewerberInnen abgeben und einen Druckkostenbeitrag von 435 Euro zahlen. Danach muss jener Landeswahlvorschlag im Falle einer bundesweiten Kandidatur entweder durch eine Unterstützungserklärung? von insgesamt 2.600 Personen bzw. von drei Abgeordneten im Nationalrat unterzeichnet werden. Im Falle einer regionalen Kandidatur wird hierfür je nach Bundesland eine unterschiedliche Anzahl von Unterstützungserklärungen benötigt. (siehe hierfür: http://www.bmi.gv.at/wahlen/nrw_kandidatur.asp, 18.08.2008)

Links:

http://www.meinparlament.at

Quellen



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