WählerInnenverzeichnis

Auf Basis der WählerInnenevidenz wird vor jeder Nationalratswahl, BundespräsidentInnenwahl, Volksabstimmung sowie bei Volksbegehren und Volksbefragungen ein aktuelles Verzeichnis aller Wahlberechtigten angelegt. Dieses Verzeichnis wird WählerInnenverzeichnis genannt. Es ändert sich bei jeder Wahl, da Menschen das Wahlalter von 16 Jahren erreichen, wegziehen, sterben oder vom Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Nur die Personen, die im aktuellen WählerInnenverzeichnis eingetragen sind, dürfen wählen. Jede/r kann im WählerInnenverzeichnis im Gemeindeamt nachsehen, ob er/sie im WählerInnenverzeichnis eingetragen ist. Wenn jemand nicht eingetragen ist, kann er/sie Einspruch erheben. Über diesen Einspruch wird bis zwei Wochen vor der Wahl entschieden.

Quellen

Forum Politische Bildung (Hg.), Der WählerInnenwille, Innsbruck–Bozen–Wien 2007, S .35.
Erfassung der Wahlberechtigten (13.12.2013)

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