Verfassung der Europäischen Union

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa wurde in 2003 auf dem Konvent zur Zukunft der EU erarbeitet und 2004 in Rom unterzeichnet. Die wichtigste Stichworte waren: Demokratie, Transparenz, Effizienz.
Der Vertragsentwurf hatte vier Teile:
  • Grundlagen der EU,
  • Charta der Grundrechte,
  • Politikbereiche und
  • Arbeitsweise der Union und allgemeine Bestimmungen.

Dieser Vertrag sollte alle bisherigen Verträge ersetzen (ausgenommen der Euratom-Vetrag).
Im Mai 2005 in Frankreich und im Juni 2005 in den Niederlanden wurde dieser Vertrag in Volksabstimmungen abgelehnt. Deshalb ist er nie in Kraft getreten.
Nach der Ablehnung folgte die so genannte „ Reflexionsphase“, danach haben die Mitgliedstaaten 2007 einen neuen Vertrag von Lissabon erarbeitet und unterzeichnet.


Quellen

Schneider, Heinrich (2005): Warum eine Verfassung für Europa? Online unter: http://www.parlament.gv.at/ZUSD/PDF/schneider.pdf (3.6.2013)
http://europa.eu/scadplus/constitution/introduction_de.htm (3.6.2013)
http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/35799/verfassung-der-europaeischen-union (3.6.2013)




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