Unterschiede zwischen ACTA und SOPA
Die allgemeine Aufruhr um den US-amerikanischen Gesetzesentwurf SOPA (=Online Piracy Act) und das multilaterale Handelsabkommen ACTA (=Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ist groß. Häufig herrscht dabei jedoch nicht weniger große Unklarheit über konkrete Inhalte und potentielle Auswirkungen für die Internet-Nutzer. Deshalb sollen im Folgenden Einzelheiten und Unterschiede näher beleuchtet werden, wobei der Schwerpunkt im Rahmen dieses Europaprojektes dabei auf ACTA, gewissermaßen dem europäischen Pendant zu SOPA, gesetzt wird.Sowohl SOPA als auch ACTA verfolgen ein und das selbe Ziel, nämlich gegen vermeintliches Urheberrechte verletzendes Material vorzugehen. Rechtlich hingegen funktionieren die beiden Anti-Piraterie Maßnahmen verschieden, sie fußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. ACTA, aus rechtlicher Sicht ein Handelsabkommen, liefert lediglich einen internationalen Rahmen. Als solches ist es nicht besonders spezifisch und seine genauere Auslegung und Interpretation bleibt den einzelnen Ländern überlassen.
Bei SOPA hingegen handeltet es sich um ein Gesetzesentwurf der Vereinigten Staaten, welcher klare Bestimmungen für seine Gesetzeshüter, Verwaltungs- und Justizbehörden vorgeben würde. ACTA betrifft grundsätzlich sämtliche Internet-Inhalte in jedem Land und stellt wie bereits erwähnt nur ein rechtliches Grundgerüst dar. Es schreibt keine expliziten Maßnahmen zu Internetblockaden vor, obgleich solcherlei Intentionen in den Text hineininterpretiert werden könnten. Jegliche Maßnahmen unterliegen den jeweiligen örtlichen Gesetzen. Innerhalb der EU müsste es von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es bleibt dem einzelnen Mitgliedstaat also freigestellt, auf welche Art und Weise er ACTA interpretieren möchte.
ACTA richtet sich ebenso an Mittelsmänner oder auch Provider (Internetdienstanbieter), es wird hier der englische Ausdruck der „third parties“ eingebracht. Diese sollen mit einer Vielzahl von an die Hand gegebenen technischen Methoden dazu aufgefordert werden, verdächtige Inhalte zu blockieren. Dies könnte Maßnahmen gegen Datenhosting-Anbieter, Domain-Archivierer, Zahlungs- und Werbeservices bedeuten. ACTA beinhaltet die Möglichkeit für einzelne gerichtliche Entscheide. Man wäre also dazu in der Lage, sich selbst und im Land mit dessen jeweiligen Gesetzen zu verteidigen. Internetseiten und Anbieter müssten sich dementsprechend den Landesgesetzen des Landes fügen, in welchem sie beheimatet sind.
Folgernd wird ACTA bezüglich seiner Maßnahmen ein breiteres Feld umspannen, der Bereich der rechtlichen Zuständigkeit hingegen wird beschränkter ausfallen. Bei ACTA besteht wie auch bei SOPA und PIPA ein großes Problem darin, dass die Providerhaftung neu interpretiert wird, was die Verantwortung der Plattformbetreiber stark darin mehrt, aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Dies wiederum könnte zu einer gesteigerten Überwachung der Nutzer und einer Beschneidung der Meinungsfreiheit im Internet führen. So argumentieren die Kritiker des Abkommens unter anderem, dass ACTA gefährlich für Innovationen, den europäischen Binnenmarkt, die Meinungsfreiheit und den Austausch von Kultur sei.
Siehe auch:
Quellen
- http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848535a081cf0136541b73d90602.de.html (6.12.2013)
- Artikel aus Der Standard: Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vom Europaparlament gekippt (6.12.2013)
- http://derstandard.at/1326503088487/Web-ohne-Inhalt-Durch-die-Anti-SOPA-Proteste-geklickt (10.12.2013)
- http://derstandard.at/1348285239882/USA-Six-Strikes-statt-PIPA-und-SOPA (10.12.2013)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Stop_Online_Piracy_Act (10.12.2013)
- http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/internet-gesetz-sopa-unionspolitiker-pfeifen-copyright-hardliner-zurueck-a-811617.html (10.12.2013)
- http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/protest-gegen-us-internetsperren-blackout-fuer-die-netzfreiheit-a-809742.html (10.12.2013)