Grundmandat
Bei einer Wahl (z.B. Nationalratswahl, Landtagswahl etc.) werden die abgegebenen gültigen Stimmen, die eine Partei oder wahlwerbende Gruppe erhalten hat, in Mandate übertragen. Dazu werden Wahlkreise gebildet und es wird berechnet, wieviele Stimmen in den Wahlkreisen für ein Mandat benötigt werden.Man spricht von einem Grundmandat (auch Direktmandat genannt), wenn eine Partei oder wahlwerbende Gruppe in einem Wahlkreis genügend Stimmen für ein Mandat erzielt hat und damit direkt dieses Mandat erhält. Bei einer Nationalratswahl werden die Grundmandate in den Regionalwahlkreisen vergeben.
Siehe auch:
MandatQuellen
- Wissenslexikon des Demokratiezentrums Wien (12.08.2008)
- Parlament: Verhältniswahlrecht (13.12.2013)
- wahlrecht.de: Grundmandat (13.12.2013)