Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Pendant zum Nationalrat auf Bundes- und dem Landtag auf Landesebene und zuständig für die Gemeindebeschlüsse.Er stellt also quasi das Parlament der Gemeinde dar.
So wie im Nationalrat Dinge beschlossen werden, welche den gesamten Staat betreffen, erfolgen Entscheidungen im Gemeinderat nur für die betreffende Gemeinde.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(Österreich) (23.5.2013)https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320620.html (23.5.2013)