Beharrungsbeschluss

Der Beharrungsbeschluss ist ein politisches Instrument in Österreich, womit ein Veto des Bundesrates durch den Nationalrat aufgehoben werden kann.

Nachdem der österreichische Nationalrat ein Gesetz beschlossen hat, braucht man, bevor es in Kraft tritt die Zustimmung des Bundesrates. Lehnt der Bundesrat den Gesetzesvorschlag ab, so kann der Nationalrat mit einfacher Mehrheit einen Beharrungsbeschluss fassen, sodass das Gesetz doch in Kraft treten kann. Einzige Änderung zu einem Erstbeschluss eines Gesetzes durch den Nationalrat ist, dass für einen Beharrungsbeschluss mindestens 50% der Abgeordneten anwesend sein müssen, für einen Gesetzesbeschluss nach 2. oder 3. Lesung reicht ein Drittel.

Daher kann der Bundesrat Gesetze nicht verhindern, aber verzögern.

Quellen

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991043.html (22.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Beharrungsbeschluss (22.5.2013)

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