Rassismus und Strafen
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Die PoliPedia Power-Group (10.12.2013)
Die PoliPedia Power-Group (10.12.2013)
Rassistische Gewalttaten haben in der EU in den letzten Jahren zugenommen. Roma, Juden und auch zunehmend Moslems sind davon betroffen. Die EU sieht das Problem darin, dass es keine EU-weite Regelung der Strafen gegen Rassismus gibt. Die Strafen gegen diese Art von Verbrechen weichen in den unterschiedlichen Ländern sehr stark voneinander ab. In einigen Ländern gibt es keine Bestimmungen für Rassismusverbrechen bzw. die Bestimmungen sind nicht ausreichend. Einige dieser Länder sind Italien, Skandinavien und Großbritannien durch ihre andre Auffassung von Meinungsfreiheit.
Daher will die EU ein einheitliches Strafmaß in punkto Rassismus, das folgende Punkte betrifft:
Das Schüren von Hass und Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe wegen ihrer Hautfarbe, Religion, oder ethnischen Zugehörigkeit soll europaweit unter Bestrafung stehen.
Weiters soll das Verharmlosen oder Leugnen des Holocaust europaweit verboten werden.
An letzterem könnte dieser Rassismusbeschluss scheitern, weil besonders baltische Länder verlangen, dass nicht nur das Leugnen des Holocaust verboten wird. Auch die Verbrechen Stalins sollen in den Text aufgenommen werden. Allerdings wird dies von anderen Ländern strikt abgelehnt.
Welche Rechte habe ich?
In Österreich wird man vom Gleichbehandlungsgesetz
>>Jeder Mensch hat ein Recht auf Gleichbehandlung und gleiche Chancen
unabhängig von seiner Herkunft, Deiner (Mutter-) Sprache, seinem Aussehen oder seiner Religion!<<
vor Diskriminierung geschützt.
Das heißt, dass man im Fall einer Diskriminierung
verschiedene Rechte hat. Um auch
zu seinem Recht zu kommen, muss man allerdings
selbst aktiv werden.
Egal welche Diskriminierung aus ethnischen Gründen, wo statt findet, eins ist sicher und zwar ,dass sich jemand strafbar gemacht hat! Einige Beispiele:
- Wenn man bei einer Firma mit der Begründung, man sei ein Ausländer, abgelehnt wird, gilt das als rassistische Diskriminierung.
*In einem Jobinserat steht:“EDV-Techniker gesucht, Muttersprache Deutsch“, das gilt ebenfalls als abwertend und ist somit strafbar.
Sollte man aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion nicht in öffentliche Gebäude (u. A. Discotheken) eingelassen werden, gilt das als rassistische Diskriminierung! Sollte es jedoch einen anderen plausiblen Grund geben (z.B. das Outfit ist für die Disco nicht angemessen oder man ist zu jung), ist es keine Straftat, wenn der Türsteher bzw. Aufseher jemanden nicht hineinlässt
Wo gelten diese Diskriminierungsverbote?
Grundsätzlich ist jede Diskriminierung verboten, aber rechtlich wehren
kann man sich nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel:
/ am Arbeitsplatz
/ an der Lehrstelle
/ in der Berufsschule
/ bei Bewerbungen
/ bei Weiterbildungen
/ beim Shoppen
/ in Lokalen, Discos
/ bei der Wohnungssuche
/ im Internet
Wo bekomme ich Recht?
Grundsätzlich steht einem bei einer Diskriminierung Schadenersatz zu. Das bedeutet, dass die Person, die jemanden diskriminiert hat, demjenigen die durch die Diskriminierung verursachten Nachteile ersetzen muss (z.B. Gehaltsnachzahlungen, wenn man aufgrund seiner Herkunft nicht befördert wurde). Zusätzlich hat man auch Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die persönliche Kränkung, die die Diskriminierung für denjenigen darstellt.
Um Schadenersatz zu erhalten, muss man vor Gericht gehen. Dieses entscheidet in einem Prozess gegen die Person, die jemanden diskriminiert hat, ob man Anspruch auf Schadenersatz hat und wie hoch dieser ist. Dieses Verfahren kann jedoch sehr teuer sein (Rechtsanwalt, Gerichtskosten).
Außerdem hat man die Möglichkeit, in einem kostenlosen und vertraulichen Verfahren die Gleichbehandlungskommission darüber entscheiden zu lassen, ob man diskriminiert wurde. Dafür braucht man keinen teuren Anwalt, sondern kann sich von einer Beratungseinrichtung wie dem Verein ZARA kostenlos vertreten lassen.
Sowohl der Gleichbehandlungskommission als auch dem Gericht muss man glaubhaft vermitteln, dass man wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Sprache oder Religion schlechter behandelt wurde. Der »Gegner« muss dann beweisen, dass sein Verhalten demjenigen gegenüber nicht verbotene Gründe
hatte.
Strafen im Fußball
Wegen rassistischer Fangesänge drohen zwei italienischen Fußballerstligisten harte Strafen. Die Fans von Juventus Turin beschimpften einen schwedischen Stürmer von Inter Mailand als schmutzigen Zigeuner. Beim ersten Vergehen können drei Punkte abgezogen werden und im Wiederholungsfall sechs Punkte. Sollte ein weiteres Vergehen stattfinden so kann mit zwangsabstieg oder Wettbewerbsausschluss von zwei Jahren geahndet werden. Diese Gesetze wurden bei dem FIFA-Kongress im März 2006 festgelegt. Ein berühmter Fußballer der immer wieder bei diesen Kongressen zu finden ist, ist Lilian Thuram. Er macht sich schon seit Jahren stark gegen Rassismus im Fußball. In einem Interview zu diesem Thema meinte er: „ Es gibt nur eine Rasse, die Rasse aller Menschen. Gewisse Leute nehmen den Fußball als Geisel. Einige Menschen lernen einfach nie. Aus diesem Grund hat die FIFA die Pflicht einzuschreiten, die Situation zu bereinigen und diese Menschen von den Stadien fern zu halten.“