Parteigründung

Für die Gründung einer Partei muss zuerst die Satzung (Statuten) geschrieben werden, die dann in einer „periodischen Druckschrift“ (im Amtsblatt der Wiener Zeitung) veröffentlicht wird und anschließend im Innenministerium hinterlegt wird, damit die Gründung der Partei auch offiziell rechtlich in Kraft tritt. Die Satzung muss aussagen, was die verschiedenen Organe der Partei sind und was die Rechten und Pflichten der Mitglieder sind und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Aufgabe der Partei ist es, am politischen Willensbildungsprozess in Österreich mitzuarbeiten.
Das Parteigesetz regelt darüber hinaus auch noch finanzielle Zuwendungen und Wahlwerbung der politischen Partei.

Quelle

BGBl. I Nr. 71/2003


Zu dieser Seite haben beigesteuert: Team PoliPedia .
Seite zuletzt geändert: am Mittwoch, 20. August 2008 10:15:36 von Team PoliPedia.


Ich überlege mir schon lange eine Partei zu gründen und wollte auf diesem Wege 2 Fragen stellen:
a) Gibt es die Möglichkeit eine Satzung (Statuten) einer anderen Partei zu erhalten, damit man weiss, wie dies aussieht

b) wieviel kostet dies?

Vielen Dank für die Info

glg


old 2024-02-28 21:37:28: cached/tiki-index.php/page=Parteigr%C3%BCndung.html