Parteigründung
Für die Gründung einer Partei muss zuerst die Satzung (Statuten) geschrieben werden, die dann in einer „periodischen Druckschrift“ (im Amtsblatt der Wiener Zeitung) veröffentlicht wird und anschließend im Innenministerium hinterlegt wird, damit die Gründung der Partei auch offiziell rechtlich in Kraft tritt. Die Satzung muss aussagen, was die verschiedenen Organe der Partei sind und was die Rechten und Pflichten der Mitglieder sind und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.Aufgabe der Partei ist es, am politischen Willensbildungsprozess in Österreich mitzuarbeiten.
Das Parteigesetz regelt darüber hinaus auch noch finanzielle Zuwendungen und Wahlwerbung der politischen Partei.