Parlamentarische BürgerInnen-Initiative
BürgerInnnen-Initiativen werden von einer Gruppe von Bürgern gegründet, um einem bestimmten politischen Anliegen nachzugehen und sich in der Bevölkerung, aber vor allem in der Politik Gehör zu verschaffen. Dies kann auf lokaler, regionaler Ebene sein, es gibt aber auch die Möglichkeit, dass BürgerInnen-Initiativen im Parlament behandelt werden.Dabei muss diese BürgerInnen-Initiative mindestens 500 Unterstützungserklärungen von österrreichischen StaatsbürgerInnen im Mindestalter von 19 Jahren erhalten. Diese Unterstützungserklärungen müssen Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift der unterstützenden Person beinhalten. Diese Liste wird dann vom Erstunterzeichner/von der Erstunterzeichnerin an den Nationalrat übergeben. Vorher wird noch der Wohnsitz des Erstunterzeichners/der Erstunterzeichnerin, sowie sein/ihr Eintrag in der WählerInnenevidenz überprüft.
Diese Parlamentarischen BürgerInnen-Initiativen werden dann vom Präsidenten/der Präsidentin dem Ausschuss für BürgerInitiativen und Petitionen zugewiesen, wo sie dann später weiter ausgearbeitet werden.