Mehrheitswahlrecht

Es gibt zwei Systeme, wie bei einer Wahl ermittelt wird, wie viele Sitze im Parlament, also Mandate,die Parteien erhalten, nämlich das Mehrheitswahlrecht und das Verhältniswahlrecht:

Das Mehrheitswahlrecht sieht vor,dass in jedem Wahlkreis immer ein/e Kandidat/in pro Partei zur Wahl steht (Einpersonenwahlkreis) und für ein Mandat kandidiert. Die WählerInnen wählen also,welche/r Kandidat/in von ihrem Wahlkreis ins Parlament einzieht. Der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen erhält dann das Mandat. Die Stimmen, die für die Kandidaten anderer Parteien abgegeben wurden, verfallen („The winner takes it all“).Wenn beispielsweise die KandidatInnen einer Partei in keinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, aber die Partei in vielen Wahlkreisen viele Stimmen bekommen hat, zählen diese Stimmen nicht und die Partei hat keine Abgeordneten im Parlament.

Bekannte Beispiele für Staaten mit Mehrheitswahlrecht sind die USA und Großbritannien.

Als Ergänzung seien noch Themenwahlen erwähnt, bei denen das Parlament durch mehrere Wahlgänge besetzt wird, welche zeitlich getrennt durchgeführt werden und die jeweils einzelnen Themen gewidmet sind.

Quellen

Forum Politische Bildung (Hrsg.): Von Wahl zu Wahl. Informationen zur Politischen Bildung Bd. 21, Innsbruck-Bozen-Wien 2004, S. 6.
POLITICSmaking: Themenwahlen
Neuwal: Verhältniswahlrecht vs. Mehrheitswahlrecht. Wer gewinnt? (13.12.2013)


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