Gericht der EU

Früher wurde es als das Gericht erster Instanz genannt. Das Gericht der EU ist dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet und in seine Zuständigkeit fallen alle direkte Klagen von Bürgern. Die wichtigste Aufgabe ist die Entlastung des EuGhs, weil er sich mit den Klagen von Privatpersonen und unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen beschäftigt. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus 27 Richtern, einer pro Mitgliedstaat.

Quellen

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm (3.6.2013)
http://www.jusline.de/Gericht_erster_Instanz_EuG.html (3.6.2013)


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