Arbeitsmarktpolitik

Unter Arbeitsmarktpolitik versteht man allgemein staatliche Handlungen, die primär der Reduzierung der Arbeitslosigkeit dienen. Man unterscheidet weiter zwischen aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik.

Unter aktiver Arbeitsmarktpolitik versteht man konkrete Maßnahmen, die von der Regierung und öffentlichen Institutionen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gesetzt werden. Beispielsweise stellt die Bundesregierung einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung, mit dessen Hilfe das AMS (Arbeitsmarktservice) Arbeitslose in Jobs vermittelt, neue Schulungen anbietet oder subventionierte Beschäftigung finanziert wird. Bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik greifen staatliche Akteure selbst in den Arbeitsmarkt ein.

Unter passiver Arbeitsmarktpolitik wird die Gesamtheit jener Maßnahmen und Leistungen verstanden, die auf die soziale und finanzielle Absicherung der Arbeitslosen abzielen. Im Einzelnen können dies zum Beispiel das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe oder das Weiterbildungsgeld sein, das bei einer Bildungskarenz bezogen wird.

Ziele der österreichischen Arbeitsmarktpolitik

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz definiert die Ziele der österreichischen Arbeitsmarktpolitik wie folgt:
  • Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung
  • Ältere ArbeitnehmerInnen länger im Erwerbsleben halten
  • Setzung aktiver Maßnahmen zur Qualifizierung und Chancengleichheit
  • Erhöhung der Transparenz am Arbeitsmarkt
  • Entwicklung von Humanressourcen
  • Reintegration von Arbeitslosen
  • Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit

Umgesetzt werden diese Ziele vom AMS (Arbeitsmarktservice).

AMS (Arbeitsmarktservice)

Das AMS vermittelt Arbeitssuchende an Unternehmen und umgekehrt. Zusätzlich bietet es Dienste zur Weiterbildung und Umschulung an. „Als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts trägt das AMS im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung, im Auftrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialpartner zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit in Österreich bei.“ (Quelle: http://www.ams.at/ueber_ams/14155.html, Zugriff am 18.05.2010).
Das AMS war ehemals Teil des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (bis Juni 1994, damals noch als Arbeitsmarktverwaltung, AMV) und ist seitdem ein eigenständiges Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts.

Schwerpunkt Jugendbeschäftigung

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik liegt bei der Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 25 Jahre). Hier wurden in den vergangenen Jahren immer größere Geldmittel, verbunden mit neuen Angeboten, zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise wurden so bereits 12.000 überbetriebliche Lehrausbildungsplätze ermöglicht. Zusätzlich sind die Schulungen des AMS für diese Zielgruppe verstärkt worden.
Konkrete Projekte des AMS im Bereich der Jugendbeschäftigung sind:
  • www.arbeitszimmer.cc: die AMS-Jugendplattform; Informationsplattform für Jugendliche
  • verschiedene Angebote wie beispielsweise Berufsorientierung, Berufslexikon etc.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der normalen AMS-Programme
  • Lehrstellenbörse
  • Lehrstellenförderung; Förderungen für den ausbildenden Lehrbetrieb
  • Überbetriebliche Lehrausbildung


Quellen:


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Seite zuletzt geändert: am Freitag, 06. Dezember 2013 16:15:59 von CM.

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