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Die Österreichische Verfassung
Foren ? Die Österreichische Verfassung ? Artikel 2 (Die Würde des Menschen...)Artikel 2 (Die Würde des Menschen...)
2. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind gleich, unabhängig von Geschlecht, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
2.1. Dem entsprechend sind alle Menschen gleich vor dem Gesetz.
