Wahlen zum Schulsprecher/ zur Schulsprecherin

Ab der 9. Schulstufe wird in Polytechnischen Schulen (inkl. Sonderschulen nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schulen), in Berufsschulen, AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ein/e SchulsprecherIn und zwei StellvertreterInnen gewählt. Diese vertreten die Interessen der SchülerInnen im Schulgemeinschaftsausschuss(SGA). Außerdem sind drei stellvertretende SGA-Mitglieder zu wählen. Alle SchülerInnen ab der 9. Schulstufe dürfen wählen und sich zur Wahl aufstellen lassen, das heißt sie haben aktives und passives Wahlrecht.

Ablauf der Wahl

Die Wahl des Schulsprechers/der Schulsprecherin und seiner/ihrer StellvertreterInnen findet innerhalb der ersten 5 Wochen eines Schuljahres statt. Alle KandidatInnen müssen vorher die Möglichkeit haben, sich und ihre Themen vor den anderen Schülern vorstellen zu können (z.B. in einer SchülerInnenvollversammlung oder in jeder Klasse einzeln).
Die Wahl ist geheim und die WählerInnen müssen persönlich ihre Stimme abgeben. Die Stimmzettel für die Wahl sollen einheitlich sein und das gleiche Format haben. Auf diesen Stimmzetteln werden die Zahlen von eins bis sechs in absteigender Reihenfolge eingetragen. Bei der Stimmabgabe tragen die SchülerInnen die Namen der von ihnen gewählten KandidatInnen ein und vergeben damit Wahlpunkte (der/die SchulsprecherIn erhält als Erstgereihter sechs Punkte, der/die StellvertreterIn 5 Punkte usw.).

Ermittlung des Ergebnisses

SchulsprecherIn wird die Person, die auf mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmzettel an erster Stelle gereiht wurde. Wenn kein/e KandidatIn auf mehr als der Hälfte der gültigen Stimmzettel an erster Stelle gereiht ist, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden KandidatInnen mit den meisten Erstreihungen. Der/die SiegerIn dieser Stichwahl wird SchulsprecherIn. Die restlichen Ämter werden dann nach der Punkteanzahl des ersten Wahlganges vergeben.

Der/die SchulsprecherIn und der/die StellvertreterIn werden für ein Schuljahr gewählt. Scheiden sie früher aus der Schule aus oder treten sie zurück, sind für die Position Neuwahlen durchzuführen. Es besteht auch die Möglichkeit eine/n SchulsprecherIn abzuwählen: Eine Abwahl muss von einem Drittel der SchülerInnen der Schule beantragt werden; mehr als die Hälfte der SchülerInnen muss ihr zustimmen.

Siehe auch

Schulgemeinschaftsausschuss
Schuldemokratie

Quellen

Informationsblätter zum Schulrecht des Unterrichtsministeriums (13.12.2013)
Kisser,Christine, "Wählen in der Schule", in: Forum Politische Bildung (Hg.),Von Wahl zu Wahl. Informationen zur Politischen Bildung Bd, 21, Innsbruck-Bozen–Wien, 2004, S.66-75.

Links

Vorlagen für Stimmzettel zur SchulsprecherInnenwahl auf S. 52 der Informationsblätter zum Schulrecht des Unterrichtsministeriums

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