Verfassung
Eine Verfassung nennt man die rechtliche Grundordnung eines Staates, die in einem Verfassungsgesetz (Verfassungsurkunde) festgelegt wird. Sie behandelt die grundlegenden Bestimmungen über die Staatsorganisationen und -funktionen, die Staatsaufgaben und -ziele sowie die Rechte der Bürger. Im Unterschied zu anderen Gesetzen ist die Verfassung nur schwer veränderbar und hat Vorrang gegenüber allen anderen staatlichen Rechtsvorschriften.In den meisten demokratischen Verfassungsstaaten gelten folgende Grundsätze:
1) Volkssouveränität,
2) Mehrheitsprinzip,
3) Geltung von Grundrechten,
4) Gewaltenteilung und
5) Rechtsförmigkeit staatlichen Handelns.
Quellen
Nohlen, Dieter (Hg.) 1998: Lexion der Politik, Bd. 7. Politische Begriffe. München: Beck.Schmidt, Manfred G. 2004: Wörterbuch zur Politik. Kröner.