Schwarzarbeit
Schwarzarbeit bedeutet heimlich ausgeübte Arbeit, für die keine Steuern oder Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Es ist verboten, jemanden für sich „schwarz“ arbeiten zu lassen, ihn/sie also nicht bei der Sozialversicherung anzumelden.Weiters werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet, was nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit geht, sondern auch verheerende Folgen für den/die SchwarzarbeiterIn selbst haben kann: Die rechtliche Absicherung im Krankheitsfall, bei Kündigung oder wenn kein Lohn bezahlt wird, ist oft unklar und müsste erst rechtlich erstritten werden. Die Durchsetzung der eigenen Rechte und finanziellen Ansprüche ist dabei viel schwieriger als bei einer „angemeldeten“ Arbeit.
Gleichzeitig werden bei Schwarzarbeit keine Pensionsbeiträge gezahlt und bei der Gewährung von Urlaub oder einer Dienstfreistellung aus wichtigen Gründen ist man wesentlich mehr vom Wohlwollen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin abhängig.
Europaweiter Spitzenreiter in der Schwarzarbeit ist Griechenland, gefolgt von Italien und Spanien. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise konnte/kann man einen Trend zu Schwarzarbeit feststellen.
Quellen
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/163/498457/text/ (11.12.2013)
http://derstandard.at/1263706003211/Pfusch-Schwarzarbeit-steigt-durch-Krise-weiter-an (11.12.2013)
http://www.jusline.at/153e_Organisierte_Schwarzarbeit_StGB.html (11.12.2013)
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gewerberecht/Gewerberecht-allgemein/w/Pfuschermeldung.html (11.12.2013)