Reprografievergütung

Die Reprografievergütung ist an die Verwertungsgesellschaft Literar Mechana zu zahlen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke zum eigenen Gebrauch mit Hilfe von reprografischen oder ähnlichen Verfahren vervielfacht werden. Reprografische Verfahren sind Verfahren der lichttechnischen Wiedergabe in bleibender Form, dazu gehören beispielsweise das Scannen, Kopieren und Ausdrucken.

Die Reprografievergütung besteht aus 2 verschiedenen Abgaben


* Gerätevergütung
Die Gerätevergütung ist im Preis, den man für beispielsweise für einen Drucker bezahlt, enthalten. Sie ist vom Händler zu zahlen, bei dem das Gerät gekauft wurde.

* (Groß-)Betreibervergütung
Die (Groß-)Betreibervergütung muss bezahlt werden, wenn beispielsweise ein Kopierer in einer Schule oder Universität entgeltlich betrieben wird, das heißt, wenn man für seine Kopien zahlen muss.



Quellen

Mayer, Elisabeth (2013): Wer hat Recht? Der rechtliche Rahmen der Biblitheksarbeit. Eine Arbeitshilfe des Österreichischen Bibliothekswerks. Österreichisches Bibliothekswerk, Salzburg. abrufbar hier (12.12.2013)
Lexikon der Fachbegriffe, Glossar M-R, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (12.12.2013)
www.wissen.de/lexikon/reprographie (12.12.2013)


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