Leerkasettenvergütung (Leermedienvergütung)
Im Rahmen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes sind Privatkopien erlaubt. Das bedeutet, dass beispielsweise von gekauften CDs Kopien für Familie und FreundInnen gemacht werden dürfen.Mit dem Erwerb von Leer-Trägermaterial wie zB Audiokasetten, beschreibbaren CDs und DVDs oder eines MP3-Players wird gleichzeitig die Leerkasettenvergütung an die Verwertungsgesellschaft Austra-Mechana bezahlt. Diese dient der Vergütung für Vervielfältigungen, die zum eigenen Gebrauch mit dem gekauften Medium, also beispielsweise leeren CDs, erstellt werden. Die Einnahmen werden dann zwischen den Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.
Quellen
Lexikon der Fachbegriffe, Glossar K-L, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (12.12.2013)Verein WienXtra - ein junges Stadtprogramm (2009): Copy:Right. Urheberrecht für junge MusikerInnen, Wien. abrufbar hier (12.12.2013)