Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung im Rahmen der Österreichischen Sozialpartnerschaft zwischen Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen. In der Regel sind das der Österreichische Gewerkschaftsbund? und die Wirtschaftskammer.Der Kollektivvertrag beinhaltet gewisse Regelungen, meistens für eine spezielle Branche – es gibt also für viele Branchen einzelne Kollektivverträge (z.B. für die Metallindustrie, für die KonditorInnen oder für das grafische Gewerbe), die alle durch unterschiedliche Verhandlungen zwischen den beiden entsprechenden Interessensvertretungen zustande gekommen sind. Der ausgehandelte Kollektivvertrag muss dann vom zuständigen Arbeitsministerium (BMASK) veröffentlicht werden und gilt für alle in der Branche tätigen ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Mitglied des Gewerkschaftsbundes oder der Arbeiterkammer sind.
Was gibt es für verschiedene Kollektivverträge?
Neben den beispielhaft genannten Branchenkollektivverträgen gibt es auch noch andere. Ein Rahmenkollektivvertrag gilt für mehrere ähnliche Branchen in einem Wirtschaftszweig. Durch Zusatzkollektivverträge können darüber hinaus spezifische Regelungen für einzelne Branchen abgeschlossen werden. Generalkollektivverträge beziehen sich auf einzelne Arbeitsbedingungen und gelten für alle Branchen. Oft kommen auch Landeskollektivverträge für bestimmte Bundesländer zum Tragen, besonders bei Freien Berufen wie für ÄrztInnen oder RechtsanwältInnen. Sie werden von der Wirtschaftskammer eines Bundeslandes und der entsprechenden Gewerkschaft ausgehandelt und gelten nur für die Angehörigen einer Berufsgruppe in einem Bundesland.Was beinhaltet ein Kollektivvertrag?
Neben Urlaubsanspruch, Fragen bezüglich der Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Kündigungsfristen werden in Kollektivverträgen meistens Mindestgehälter bzw. -löhne geregelt.Betriebsvereinbarungen
Eine Betriebsvereinbarung wird anders als der Kollektivvertrag nur für einen konkreten Betrieb abgeschlossen, und zwar zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Die Betriebsvereinbarung ist für alle ArbeitnehmerInnen im Betrieb gültig und bezieht sich meistens auf Regelungsbereiche, für die der Kollektivvertrag oder das Gesetz ermächtigen. Sie darf die ArbeitnehmerInnen nicht schlechterstellen als der Kollektivvertrag.Stufenbau der Rechtsordnung
Um zu verstehen, welche Rolle Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen spielen, ist der Stufenbau der Rechtsordnung wichtig. Eine höher liegende Stufe der Pyramide baut auf der vorhergehenden auf. Mit Ausnahme der Arbeitszeit dürfen ArbeitnehmerInnen mit jeder Stufe nur besser- und nicht schlechtergestellt werden als auf der vorherigen Stufe (Günstigkeitsprinzip). So darf ein Kollektivvertrag keine Regelungen enthalten, die für die ArbeitnehmerInnen schlechter sind als jene im Gesetz. Ein Arbeitsvertrag ist also nur dann gültig, wenn er den Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen entspricht. Betriebsvereinbarungen müssen mit dem geltenden Kollektivvertrag vereinbar sein, der wiederum der Gesetzeslage entsprechen muss.Links
Aktuelle KollektivverträgeGPA-DJP Arten von Kollektivverträgen
Informationen über Kollektivverträge und aktuelle Verhandlungen
Quellen
Eichinger, Kreil und Sacherer (2009): Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht, Wien: facultas.wuv.http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertrag/Kollektivvertrag.html (11.12.2013)