Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene und Mitbestimmungsmöglichkeiten

Gesetzgebung in der EU:
  • 3 Aktuere:
    • Europäische Parlament (EP): direkt gewählte Volksvertretung aller EU- BürgerInnen
    • Rat der Europäischen Union: Ministerrat
    • Europäische Kommission

  • Ablauf:
    1. EU-Kommission legt dem Europäischen Parlament einen Gesetzgebungsvorschlag vor
    2. Erste Lesung des Parlaments:
      • Vorschlag wird geprüft & evtl. angepasst/verändert
    3. Erste Lesung des Rates:
      • Rat nimmt Rechtsakt an ✔
      • Rat lehnt Rechtsakt ab ✘ → Vorschlag wird geändert und dem Parlament erneut vorgelegt (Prozess beginnt erneut)

Mitbestimmungsmöglichkeiten:
  • Bürgerinitiative
    • 1 Mio. Unterschriften von EU-Bürgern in mind. 7 Mitgliedsstaaten innerhalb eines Jahres → Kommission
  • Wenden an eigenes MdEP (Mitglied des Europäischen Parlaments)
  • Petition bei Europäischen Parlament einreichen
    • kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein
    • bezieht sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse


Quellen:
  • http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0081f4b3c7/Law-making-procedures-in-detail.html (4.3.14)
  • http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitions.html (4.3.14)
  • http://www.parlament.gv.at/PERK/PE/EU/EUGesetzgebung/ (4.3.14)


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