Fotos

WAS MUSS ICH BEIM UMGANG MIT FOTOS IM INTERNET BEACHTEN?


Wem gehört eigentlich ein Foto?


Der Urheber eines Fotos, also der Besitzer, ist immer die Person die das Foto macht. Diese Person darf fast alles mit dem Foto machen. Allerdings kommt es darauf an, wovon das Foto gemacht wurde und wofür es genutzt wird.

Wie darf man Fotos nutzen?


Bei der Nutzung kommt es darauf an, ob es für private Zwecke oder öffentliche Zwecke genutzt wird.

Privat bedeutet zum Beispiel, dass ich ein Foto von mir und einer Freundin gemacht habe und meine Mutter gerne einen Abzug davon hätte. Dann ist es natürlich erlaubt ihr eine Kopie davon zu geben. Das kann ich machen ohne meine Freundin um Erlaubnis zu bitten.

Die öffentliche Nutzung bedeutet, dass ich dieses Foto im Internet oder bei einer Ausstellung veröffentliche. Hier ist es allerdings notwendig mir die Erlaubnis der Personen, die auf dem Foto sichtbar sind oder das auf dem Foto sichtbare gemacht haben, einzuholen.

Jedoch kann man die Trennung zwischen öffentlich und privat schwer verallgemeinern, da in jedem Fall einzeln entschieden wird.

Worauf sollte man beim Herunterladen und Hochladen achten?


Lädt man ein Foto aus dem Internet herunter (Download), so ist es wichtig, dass man darauf achtet, dass dieses Foto nicht offensichtlich rechtswidrig gemacht wurde, sprich ohne Erlaubnis (Bsp.: Foto während eines Kinofilmes). Privat darf man es dann ohne nachzufragen benutzen. Um es öffentlich zu nutzen muss man allerdings den Urheber um Erlaubnis bitten.

Lädt man ein Foto hoch (Upload), muss man auf mehrere Dinge achten. Ist man selbst nicht der Urheber des Fotos, sollte man einerseits beachten, dass man die Erlaubnis von Urheber haben muss, um das Foto ins Netz stellen zu dürfen. Andererseits kommt es auch auf den Inhalt des Fotos an. Das Foto muss im berechtigten Interesse der abgebildeten Personen sein, sprich, die abgelichteten Personen müssen auf jeden Fall damit einverstanden sein, dass ihr Foto veröffentlicht wird. Fotos mit einschlägigem Inhalt fallen nicht unter berechtigte Interessen (Stichwort: Partyfotos) und sollten daher nicht ohne Erlaubnis ins Netz gestellt werden.



Quellen

http://rataufdraht.orf.at/?story=366(12.12.2013)
http://blog.zeit.de/schueler/files/2010/09/6.1-Urheberrecht_u_neue_Medien.pdf (12.12.2013)

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Seite zuletzt geändert: am Donnerstag, 12. Dezember 2013 17:22:00 von CM.

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