Finanzierung der Pflege
Inhaltsverzeichnis
Zahlen und Fakten zum Pflegegeld
Voraussetzungen für das Pflegegeld
• Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
• Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat
• Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
Pflegebedarf
Pflegebedarf liegt dann vor, wenn man Unterstützung bei Hilfsverrichtungen und Betreuungsmaßnahmen braucht. Unter Betreuungsmaßnahmen versteht man z.B. Kochen, An- und Auskleiden, Körperpflege usw. also den persönlichen Bereich betreffend.
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs werden fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt:
• Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
• Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
• Pflege der Leib- und Bettwäsche
• Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials
• Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)
Es wurden vom Bund insgesamt im Jahre 2013 rund 2,477 Mrd Euro für Pflegegeldleistungen getätigt. Es beziehen ca. 5,2% der Gesamtbevölkerung von Österreich Pflegegeld. Das sind ca. 446.746 (Stand: Mai 2014) Menschen wobei rund zwei drittel der Personen weiblich sind. Seit dem 1.1.2014 fungieren nur mehr fünf Träger im Pflegegeldbereich, wobei der größte mit rund 76% die PVA ist. Hier sollte noch erwähnt werden, dass fast die Hälfte aller PflegegeldbezieherInnen älter als 80 Jahre ist.
Altersschichtung der PflegegeldbezieherInnen im Monat Mai 2014:
Alter | Anzahl | Anteil |
0-20 Jahre | 13.620 | 3,05% |
21-40 Jahre | 19.352 | 4,33% |
41-60 Jahre | 49.514 | 11,08% |
61-80 Jahre | 146.228 | 32,74% |
81+ Jahre | 218.032 | 48,80% |
Gesamt | 446.746 | 100% |
Quelle: österreichische Zeitschrift für Pflegerecht; Ausgabe 4/2014 |
Das Pflegegeld wird generell in sieben Stufen eigeteilt:
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
Mehr als 65 Stunden | 1 | 154,20 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 284,30 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 442,90 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 664,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden | 5 (wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist) | 902,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden | 6 (wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist) | 1.260,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden | 7 (wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt) | 1.655,80 Euro |
Es sind also alles pauschalierte Beträge und je nach Diagnose wird man einer Stufe eingeteilt. Es gibt genaue zeitliche Richtlinien, wie lange für jede bestimmte Tätigkeit gebraucht wird. Und so ergibt sich der Pflegebedarf pro Monat in Stunden. Wichtig im Hinblick auf das Pflegegeld ist auch noch die Antragstellung. Man kann es zum Beispiel über das Internet ausfüllen und abschicken. Eine nächste Möglichkeit ist zur Pflegeberatung des Landes zu gehen oder zur PVA und hier den Antrag stellen. Das Pflegegeld soll eine finanzielle Unterstützung darstellen und auch eine ökonomische Entlastung der betreffenden Familien. Das heißt, es deckt nicht die gesamten Kosten, sondern eben nur einen Teil.
Quellen:
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360512.html (Zugriff:20.11.2014)
- österreichische Zeitschrift für Pflegerecht; Ausgabe 4/2014
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360516.html