Brutto - Netto
Unter „Bruttobezug“ wird der Gesamtbetrag aller Ansprüche (wie z.B. Grundlohn/-gehalt, Überstunden, Reisekosten, Sonderzahlungen, …) die aus einem Dienstverhältnis entstehen verstanden. Vom Bruttobetrag werden dann Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen. Das ergibt den Nettobetrag. Der Nettobetrag kann, muss aber nicht gleich hoch wie der Auszahlungsbetrag sein. Es können noch „persönliche Abzüge“ wie Gewerkschaftsbeitrag, Vorschüsse oder eine Lohnexekution vom Nettobetrag abgezogen werden.Um vom Bruttobezug zum Auszahlungsbetrag zu kommen, kann man sich an folgendes Schema halten:
Bruttobezug minus
- Sozialversicherungsbeitrag
- Lohnsteuer
- Persönliche Abzüge
Hierbei ist zu beachten, dass die Lohnsteuer nicht direkt vom Bruttobezug, sondern von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage unter Verwendung der sogenannten Effektivsteuertabelle (siehe unten) berechnet wird. Hierzu ein Beispiel:
Eine Angestellte verdient 1.500 € Brutto, hat keinen Anspruch Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, ist Gewerkschaftsmitglied und bezahlt 15 € monatlich dafür. Für dieses Einkommen zahlt sie 18,07% Sozialversicherungsbeiträge. Unter diesem Begriff fasst man den Beitrag zur Kranken-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung, die Arbeiterkammerumlage, sowie einen Beitrag zur Wohnbauförderung zusammen. Sie errechnet sich in diesem Beispiel folgendermaßen: 1.500 € x 18,07 % = 271,05 € Sozialversicherung.
Bruttogehalt 1.500,00 €
- Sozialversicherung 271,05 €
- Gewerkschaftsbetrag 15,00 €
= 1.213,95 € <-- Lohnsteuerbemessungsgrundlage
Von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage in Höhe von 1.213,95 € wird die Lohnsteuer mittels Effektivsteuertabelle ermittelt.
Quellen:
http://www.uibk.ac.at/personalabteilung/brutto-netto.html (6.12.2013)https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html (6.12.2013)