Arbeitskampf

Ein Arbeitskampf bezeichnet die Störung des Arbeitsablaufs, um wirtschaftlichen Druck auszuüben. Solche kollektiven Maßnahmen der ArbeitgeberInnen oder ArbeitnehmerInnen dienen dazu, Interessenkonflikte in Arbeitswelt und Gesellschaft zu regeln.

Der Arbeitskampf hat in der europäischen Geschichte lange Tradition, wenn diese auch in den Ländern unterschiedlich ausfällt. Bereits im alten Griechenland wird von Aufständen der arbeitenden Schicht erzählt. Besondere Bedeutung erhielt der Arbeitskampf – und hier allen voran der Streik – mit Beginn der Industrialisierung Anfang des 18. Jahrhunderts.

Was ist ein Streik?

Ein Streik ist in Österreich primär eine kollektive Arbeitsniederlegung, die zur Verbesserung der eigenen Arbeitssituation dienen soll (zumeist höhere Löhne oder Widerstand gegen Kündigungen). Da ein Betrieb oder eine Institution ohne ArbeitnehmerInnen nicht funktioniert, wird mit der Arbeitsniederlegung Druck auf ArbeitgeberInnen oder auch Regierungen aufgebaut. Ein Streik kann jedoch auch andere politische oder gesellschaftliche Ziele (z.B. Wahlrecht, Sozialpolitik, Wirtschaftpolitik) verfolgen.

In Österreich ist der Streik selbst von eher untergeordneter Bedeutung, er wird auch nur sehr selten im Arbeitskampf eingesetzt (im Vergleich zu Frankreich oder Italien beispielsweise). Es existiert auch keine rechtliche Grundlage für Streiks oder ein sogenanntes Streikrecht. Ob ArbeitnehmerInnen wegen eines Streiks entlassen werden können, ist juristisch nicht eindeutig. Meist wird aber im Rahmen der Beilegung des Arbeitskampfs auf Entlassungen verzichtet.

Tipp

Nichtsdestotrotz kann ein Streik gravierende Rechtsfragen aufwerfen und dich deinen Job kosten. Auf sich allein gestellt, hat man da keine Chance. Bevor du vorschnelle Schritte setzt, kontaktiere deine Gewerkschaft!

ArbeitgeberInnen müssen den Streikenden für die bestreikte Zeit keinen Lohn zahlen, da während dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht worden ist. In Österreich haben streikende ArbeitnehmerInnen keinen Anspruch auf Ersatz des Lohnverlusts.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) kann den Streikenden einen Entgelt-Ersatz zahlen. Dies ist jedoch nicht zwingend und gilt nur für Mitglieder der Gewerkschaft. Streiks, die nicht von der Gewerkschaft unterstützt werden, nennt man „wilde Streiks“.

Man unterscheidet verschiedene Formen des Streiks:
  • Generalstreik: Streik aller ArbeitnehmerInnen einer Volkswirtschaft
  • Vollstreik/Flächenstreik/Totaler Streik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
  • Teilstreik: Nur bestimmte ArbeitnehmerInnengruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Punktstreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Schwerpunktstreik: Belegschaften ausgewählter Betriebe eines Wirtschaftszweiges oder, bei einem Streik in einem einzelnen Unternehmen, ArbeitnehmerInnen betriebswichtiger Abteilungen streiken.
  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Abwehrstreik: Verhinderung von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder der sozialen Sicherheit.
  • Warnstreik: Nur 0,5 bis max. zwei Stunden, als Drohgebärde in einem Arbeitskonflikt.
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet. Oft wird auch nur „Dienst nach Vorschrift“ gemacht und auf freiwillige Extraleistungen der ArbeitnehmerInnen verzichtet.
  • Solidaritätsstreik: Zum Ausdruck der Solidarität für KollegInnen eines anderen Betriebes.
  • Sitzstreik (auch „sit-in“): Die Streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.

Beispiele für erfolgreiche Streiks in der jüngeren Geschichte Österreichs sind die großen Pensionsstreiks im Jahr 2003, der Streik der EisenbahnerInnen gegen die Eingriffe in ihr Dienstrecht im selben Jahr sowie der Streik der prekär Beschäftigten beim Botendienst Veloce 2004.

Was ist eine Aussperrung?

Wenn ArbeitgeberInnen die ArbeitnehmerInnen an der Aufnahme der Arbeit hindern, so nennt man das Aussperrung. Eine Aussperrung ist das Gegenstück der ArbeitgeberInnen zum Streik. Als Reaktion auf Streiks kann es auch geschehen, dass Betriebe vollständig geschlossen werden.

Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder die Gewerkschaft kontaktiert zu haben.


Quellen:

Streikstatistik:
http://www.oegb.at/cs/Satellite?blobcol=urldata&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D%22%25C3%2596sterreichische_Streikstatistik_seit_1945.pdf%22&blobkey=id&blobnocache=false&blobtable=MungoBlobs&blobwhere=1342574934484&ssbinary=true&site=S06 (6.12.2013)

http://wko.at/statistik/Extranet/Langzeit/lang-streiks.pdf (6.12.2013)

http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Streik-OeGB;art15,84005 (6.12.2013)

http://www3.news.at/articles/0222/30/35344_s12/streikgeschichte-oesterreichs-republik (6.12.2013)

http://en.wikipedia.org/wiki/Justice_for_Janitors (6.12.2013)



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