Erklärung der Menschenrechte

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Menschenrechte ermöglichen, dass wir nicht gegen unseren Willen eingesperrt oder beraubt werden. Die Menschen haben solche Rechte allein schon, weil sie Mensch sind und diese Rechte darf dir niemand wegnehmen.
Schon früher im Altertum und in der Bibel waren Ideen vorhanden, in die Richtung von Menschenrechten gingen. Allerdings galten diese Rechte nicht für alle Menschen. Sklaven hatten zum Beispiel keine Rechte. In der heutigen Zeit hat jeder Mensch Rechte, egal welcher Nation oder Kultur es angehört und egal ob arm oder reich.

In der Aufklärung (1700) wurden die Menschenrechte dann allmählich verbessert und verankert. Philosophen sagten: Der Mensch hat Menschenrechte von Natur aus, sie gehören zum Menschsein. Daher spricht man auch von Naturrecht. Der Staat muss die Menschenrechte schützen.
Im Jahr 1948 wurden die Menschenrechte dann offiziell gemacht. Die UNO hat eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ veröffentlicht. Viele Staaten haben versprochen, dass sie sich daranhalten werden. Trotzdem passiert es noch oft, dass die Menschenrechte eines Menschen verletzt werden, zum Beispiel im Krieg.

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen – aus dem alleinigen Grund, dass er oder sie ein Mensch ist.
Menschenrechte sind Rechte, die für alle Menschen überall auf der Welt gelten. Das nennt man Universalität der Menschenrechte. Daneben gibt es die Unteilbarkeit der Menschenrechte – das bedeutet, dass sie in ihrer Gesamtheit beachtet werden müssen. Man kann nicht nur einen Teil davon beachten und meinen, damit seien die Menschenrechte erfüllt.
Die Idee, genau festzulegen, welche Rechte dies sind, gibt es schon lange Zeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die UNO dann daran, diese Rechte auch schriftlich zu verfassen und den einzelnen Ländern zur Unterzeichnung vorzulegen. Am 10. Dezember 1948 wurde von der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Von den damals 15 Mitgliedern des Europarates wurde 1950 zusätzlich die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beschlossen, dies ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Menschenrechte gelten also für alle Menschen, unabhängig von nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Vermögen, politischer, religiöser oder sonstiger Einstellung.
Zahlreiche wichtige Punkte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in 30 Artikeln festgelegt, vom Verbot von Diskriminierung, Folter oder Sklaverei über die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Bildung, Eigentum oder Arbeit bis zum Asylrecht oder zur Gewissens-, Glaubens- und Meinungsfreiheit.
Die meisten Staaten haben die Menschenrechtserklärung unterzeichnet – dennoch gibt es in vielen Ländern (auch in solchen, die unterzeichnet haben) Menschenrechtsverletzungen. Viele Einrichtungen in den verschiedenen Ländern beobachten die jeweilige Menschenrechtssituation, und der Europarat veröffentlicht jährlich einen Bericht, in dem er die Situation in den einzelnen Ländern beschreibt. Die UNO hat den UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council) und einen eigenen Hohen Kommissar für Menschenrechte (UN High Commissioner for Human Rights). Das Hauptquartier dieser Teilorganisation ist in Genf (Schweiz).



Menschenrechte in 3 Minuten erklärt.



Hier findest du weitere Informationen zu den Menschenrechten:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte











Quellen:
Politik Lexikon http://www.politik-lexikon.at/menschenrechte/ Abgerufen am 16.06.2018


Zu dieser Seite haben beigesteuert: Clemens .
Seite zuletzt geändert: am Donnerstag, 14. Juni 2018 13:30:00 von Clemens.

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