Inoffizielle Möglichkeiten der politischen Partizipation
Streik:
Unter einem Streik versteht man eine Arbeitsniederlegung, um Druck auf den Arbeitsgeber auszuüben.- Von Gewerkschaften organisierte Streiks:
Wer an einem von der Gewerkschaft? organisierten Streik teilnimmt, handelt laut Bundesarbeitsgericht nicht gesetzwidrig, darf somit auch nicht deshalb gekündigt werden. Dennoch haben Beteiligte für den Zeitraum des Streiks keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Bedingungen: Ein Streik muss…
…von den Arbeitsgerichten als rechtmäßig gesehen werden (z.B. keine Streiks für Lohnerhöhung während der Laufzeit eines Tarifvertrags).
…verhältnismäßig sein.
…einen Streikbeschluss des Hauptvorstands der Gewerkschaft? erhalten haben (folgt in der Regel einer Urabstimmung, in der 75 Prozent der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen).
- Spontane, wilde Streiks
Beteiligung an einem wilden Streik kann hingegen sehr wohl als Kündigungsgrund dienen. Ebenso können Schadenersatzpflichten die Folge für den Einzelnen sein.
- Warnstreik
Kurzzeitige Niederlegung der Arbeit; während der Tarifverhandlungen
Österreich: Sozialpartnerschaft = Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft (so die offizielle Bezeichnung) ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände (Arbeiterkammer – AK, Österreichischer Gewerkschaftsbund – ÖGB, Landwirtschaftskammer – LK und Wirtschaftskammer Österreich – WKO) untereinander und mit der Regierung. Es geht dabei nicht nur um die Verhandlungen über Kollektivverträge, sondern um alle Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Diese Zusammenarbeit ist freiwillig, und die Organisationen bemühen sich, Probleme und künftige Herausforderungen gemeinsam zu lösen.
Österreicher generell eher wenig streikfreudig. Letztes großes Streikjahr 2003: insgesamt 10,4 Mio. Streikstunden, beteiligt rund 780.000 Arbeitnehmer (Ursache: Schwarz-blaue Reformpläne)
Demonstrationen:
Unter einer Demonstration versteht man eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur Meinungsäußerung.Um eine Demonstration durchführen zu dürfen, muss man diese bei der entsprechenden Behörde (der Polizei oder Sicherheitsdirektion) anmelden. Das ist nötig, um sicherstellen zu können, dass z.B. bei der Demonstration keine verfassungsfeindlichen oder anderen illegalen Aktionen gesetzt werden. Eine Demonstration muss der Polizei auch deshalb bekannt sein, da sie die entsprechenden Straßen oder Straßenzüge für die Dauer der Demonstration absperren muss. Die Polizei schützt die Demonstrierenden vor möglichen Gegnern und Gegnerinnen, die diese Demonstration stören möchten.
Das Recht, eine Demonstration zu organisieren oder an einer Demonstration teilzunehmen, ist ein Grundrecht, d.h., dass grundsätzlich jeder und jede demonstrieren darf. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die Demonstrierenden keine Gesetze verletzen dürfen.
Verschiedene Arten der Demonstration: Sitzstreiks oder -blockaden, Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärsche, Mahnwachen, Massendemonstrationen …
Meistens finden Demonstrationen dennoch als Marsch oder Protestzug statt.
Häufige Anlässe und Themen: Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritik an der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte …
Unterschriftenlisten:
Unterschriftenlisten sind ein Teilbereich der Bürgerinitiative, wobei man Unterschriften für einen bestimmten Zweck sammelt.Das maßgebliche Dokument eines Bürgerbegehrens ist die Unterschriftenliste, mit der eigenhändige Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Diese Listen müssen mit größter Sorgfalt formuliert, gestaltet und behandelt werden, und sie sollten alle gleich aussehen. Schon ein kleiner Fehler kann das Begehren unzulässig machen – und wochenlange Unterschriftensammlungen waren umsonst.
Es ist zu beachten, dass auf allen Unterschriftenlisten
1. Abstimmungsfrage
2. Begründung
3. Kostendeckungsvorschlag
angeführt werden.
Bürgerinitiativen:
siehe: BürgerinitiativeLeserbriefe/E-Mail:
Hierbei schicken engagierte Bürger ihr Anliegen direkt an einen der entsprechenden Politiker in Form eines Briefes oder einer E-Mail. Eine weitere Möglichkeit ist, Leserbriefe in Zeitungen zu stellen, um andere Bürger auf ein bestimmtes Thema beziehungsweise Problem hinzuweisen.Parteimitgliedschaft:
Jeder Bürger kann einer politischen Partei beitreten. Meistens muss dieser bestimmte Bedingungen erfüllen, wie zum Beispiel ein gewisses Alter erreicht haben, einen Mitgliedsbeitrag leisten, und nicht einer anderen politischen Partei angehören. Jedoch müssen Parteien nicht jeden aufnehmen, aber die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten, sowohl von Seiten der Partei, als auch von Seiten des Mitglieds, unter Anführung des Grundes, gekündigt werden.Nachbarschaftsinitiativen:
Eine Nachbarschaftsinitiative ist der Zusammenschluss mehrerer Bürger einer Nachbarschaft, die ein gemeinsames Interesse verbindet. Gegenstand sind dabei u.a. gemeinsame Veranstaltungen zur Begegnung in der Nachbarschaft, wie Straßen- Orts- oder Stadtteilfeste, oder regelmäßige Treffen und Kulturveranstaltungen, Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage, der baulichen Gegebenheiten und der Verkehrssituation.Quellen:
http://www.politik-lexikon.at/sozialpartnerschaft/ (22.5.2013)http://de.wikipedia.org/wiki/Streik (22.5.2013)
http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Streik-OeGB;art15,84005 (22.5.2013)
http://www.politik-lexikon.at/demonstration/ (22.5.2013)
http://www.politik-lernen.at/site/projekte/direktedemokratie/article/107668.html (22.5.2013)
http://www.infoup.at/page.php?uid=299 (22.5.2013)
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/buergerbegehren-und-buergerentscheid/formale-und-praktische-voraussetzungen/unterschriftenliste/103482/ (22.5.2013)
http://www.wissenswertes.at/index.php?id=buergerinitiative0 (22.5.2013)
http://www.biö.at/ (22.5.2013)
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftsinitiative (22.5.2013)