Wählen ab 16
Mit der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, dass das Wahlalter gesenkt wird: Wählen ab 16 Jahren gilt für österreichische StaatsbürgerInnen bei folgenden Wahlen:- Gemeinderatswahl
- Landtagswahl
- Nationalratswahl
- BundespräsidentInnenwahl
- Wahlen zum Europäischen Parlament
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre für folgende Wahlen gesenkt
Nur bei der Wahl zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin dürfen ÖsterreicherInnen erst ab 35 Jahren kandidieren.
Quellen
Bundesministerium für Inneres (10.6.2013)https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320210.html (10.6.2013)
http://www.bmwfj.gv.at/Jugend/Jugendbeteiligung/waehlenmit16/Seiten/default.aspx (10.6.2013)
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