Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung (Referendum) stimmen die BürgerInnen über eine politische Entscheidung mit ja oder nein ab. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist bindend, das bedeutet, dass die BürgerInnen die politische Entscheidung getroffen haben und das Parlament nicht mehr darüber abstimmt. Die Volksabstimmung ist damit eine Form der direkten Demokratie. In Österreich müssen Volksabstimmungen zwingend (obligatorisch) bei der Gesamtänderung der Bundesverfassung? durchgeführt werden. Ebenso kann über jedes vom Nationalrat beschlossene Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Eine Volksabstimmung muss schließlich auch durchgeführt werden, wenn der Bundespräsident/die Bundespräsidentin abgesetzt werden soll: In diesem Fall müssen Nationalrat und Bundesrat (die Bundesversammlung) beschließen, dass eine Volksabstimmung angesetzt werden soll.

In Österreich in der Zweiten Republik wurden bisher zwei Volksabstimmungen durchgeführt:
Am 5. November 1978 stimmten die BürgerInnen Österreichs über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich ab. Grund dafür war das Atomkraftwerk Zwentendorf: Die BürgerInnen sprachen sich dagegen aus, dass in Österreich ein Atomkraftwerk in Betrieb gehen sollte. Die zweite Volksabstimmung fand am 12. Juni 1994 statt: Thema war der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.


Siehe auch



Quellen

http://www.bmi.gv.at/wahlen/ (22.05.2013)
http://www.demokratiezentrum.org/index.php?id=2188 (22.5.2013)


Links

Videos zur Volksabstimmung rund um das AKW Zwentendorf
Wissensstation Zwentendorf

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